{"id":36,"date":"2008-02-27T15:42:52","date_gmt":"2008-02-27T14:42:52","guid":{"rendered":"http:\/\/meinungsterror.de\/?p=36"},"modified":"2008-03-11T16:01:35","modified_gmt":"2008-03-11T15:01:35","slug":"die-juristische-belastigung-oder-herr-ramelow-und-seine-auffassungen-zum-waffenrecht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/meinungsterror.de\/?p=36","title":{"rendered":"Die juristische Bel\u00c3\u00a4stigung, oder: Herr Ramelow und seine Auffassungen zum Waffenrecht"},"content":{"rendered":"<p>am 21.02.08 befragte ich Herrn Bodo Ramelow, seines Zeichens Bundestangsabgeordneter des Wahlkreises 195, Gera-Jena-Holzland-Kreis, auf  <a href=\"http:\/\/www.abgeordnetenwatch.de\/bodo_ramelow-650-5733.html\">www.abgeordnetenwatch.de<\/a>  zu seinen Ausf\u00c3\u00bchrungen bez\u00c3\u00bcglich einer von ihm unternommenen Aktion, mit der er beweisen wollte, wie einfach es doch sei, auch als nicht Berechtigter an Munition f\u00c3\u00bcr scharfe Schusswaffen zu gelangen und seiner Rechtsauffassung.<\/p>\n<p><em>Zur Erinnerung:<\/em><\/p>\n<p>Herr Ramelow hatte sich seinerzeit auf einem Schie\u00c3\u0178platz in Th\u00c3\u00bcringen mit der Absicht eingefunden, dort Munition zu erwerben und damit den Nachweis zu erbringen, wie nachl\u00c3\u00a4ssig man doch in Deutschland mit der Einhaltung der Gesetze umgehe, indem er beweisen wollte, dass es in Deutschland problemlos m\u00c3\u00b6glich sei, auch als nicht Berechtigter an scharfe Munition zu gelangen und damit &#8222;Schindluder&#8220; zu treiben.<\/p>\n<p><!--more--><em><strong>Das Waffengesetz sagt dazu Folgendes:<\/strong><\/em><\/p>\n<p><strong>Ausnahmen von den Erlaubnispflichten<\/strong><\/p>\n<p><em>Absatz 1 Nr.5:<\/em><\/p>\n<p><em>Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese auf einer Schie\u00c3\u0178st\u00c3\u00a4tte (\u00c2\u00a7 27) lediglich vor\u00c3\u00bcbergehend zum Schie\u00c3\u0178en auf dieser Schie\u00c3\u0178st\u00c3\u00a4tte erwirbt<\/em><\/p>\n<p><em>Absatz 2 Nr.2:<\/em><\/p>\n<p><em>Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schie\u00c3\u0178st\u00c3\u00a4tte (\u00c2\u00a7 27) erwirbt<\/em><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Waffengesetz erlaubt also ausdr\u00c3\u00bccklich den Erwerb von Munition f\u00c3\u00bcr nicht Berechtigte, sofern diese zum sofortigen Verbrauch bestimmt ist.<\/p>\n<p>Nun jedoch geht Herr Ramelow hin und versucht, den betroffenen Schie\u00c3\u0178standbetreiber zu diskreditieren, indem er vors\u00c3\u00a4tzlich eine Straftat begeht, n\u00c3\u00a4mlich einen Versto\u00c3\u0178 gegen das Waffengesetz.<br \/>\nVors\u00c3\u00a4tzlich deshalb, weil er von Beginn an vorsah, die Munition nicht, wie vom Gesetzgeber verlangt, sofort zu verbrauchen, sondern sie sich in die Tasche zu stecken, also unerlaubt zu erwerben. Anschlie\u00c3\u0178end ging er mit dieser Munition zur Polizei um Meldung zu machen und bekam folgerichtig eine Anzeige wegen Versto\u00c3\u0178es gegen das Waffengesetz. Wor\u00c3\u00bcber er sich unter Anderem in einem am 13.06.2004 durch Jan Seidel gef\u00c3\u00bchrten Interview beschwerte:<\/p>\n<p><!--more--><em>Zitat Bodo Ramelow:<\/em><\/p>\n<p>&#8222;Das Aktuellste, was mit mir mittlerweile nachhaltig verbunden wird, ist eine Handvoll Patronen, die ich einmal in der Hand hatte. Ich wollte damit deutlich machen, dass einerseits aus dem Massaker am Erfurter Gutenberg-Gymnasium in Richtung Schulpolitik nichts gelernt wurde, dass aber andererseits im Umgang mit waffenrechtlichen Bestimmungen in dieser Gesellschaft von staatlicher Seite zu lax umgegangen wird. Das ist keine Kritik an J\u00c3\u00a4gern und Sportsch\u00c3\u00bctzen, sondern ein klares Defizit. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass auf gewerblichen Schie\u00c3\u0178pl\u00c3\u00a4tzen Munition erworben werden kann. Es funktioniert einfach, und es kontrolliert kein Mensch. Das wollte ich verdeutlichen und muss damit auch in Kauf nehmen, dass ich pers\u00c3\u00b6nlich ein Strafverfahren an die Backe bekomme. <em><strong>Aber das ist nicht das erste Mal, dass ich mich von politischen Gegnern oder von Leuten, die sich von mir gest\u00c3\u00b6rt f\u00c3\u00bchlen, juristisch bel\u00c3\u00a4stigen lassen muss.<\/strong><\/em>&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/archiv2007.sozialisten.de\/politik\/publikationen\/disput\/view_html?zid=2905&amp;bs=1&amp;n=9\">Quelle<\/a><\/p>\n<p><em>Anmerkung:<br \/>\nNat\u00c3\u00bcrlich muss man auch dem Betreiber des Schie\u00c3\u0178standes den Vorwurf machen, seinen Kontrollpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen zu sein. Allerdings ist auch nicht wirklich bekannt, wie es Herr Ramelow angestellt hat, mit der Munition in der Tasche den Stand zu verlassen, ohne dass es auffiel.<\/em><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Herr Ramelow sieht also die folgerichtige Anzeige wegen Versto\u00c3\u0178es gegen das Waffengesetz als (Zitat) juristische Bel\u00c3\u00a4stigung.<br \/>\nDas allein ist schon eine recht interessante Rechtsauffassung f\u00c3\u00bcr einen Bundestagsabgeordneten, der in seiner Funktion unter Anderem auch an der Erarbeitung von Gesetzen mitwirken soll, die letztendlich dem Wohl der Allgemeinheit zu Gute kommen sollen.<\/p>\n<p><em>Anmerkung:<br \/>\nWenn also zuk\u00c3\u00bcnftig B\u00c3\u00bcrger durch Gesetzesverst\u00c3\u00b6\u00c3\u0178e (z.B. durch Begehung einer Straftat) auff\u00c3\u00a4llig werden, bekommen sie keine Anzeige, sondern werden juristisch bel\u00c3\u00a4stigt.<\/em><\/p>\n<p>In der am 13.02.2008 gef\u00c3\u00bchrten \u00c3\u00b6ffentlichen Anh\u00c3\u00b6rung des Innenausschusses des Bundestages kam Herr Ramelow nun nochmals auf oben genannte Sache zu sprechen, indem er kurz den Vorfall beschrieb und seine Ausf\u00c3\u00bchrungen mit der Anmerkung abschloss: &#8222;dieses Ermittlungsverfahren gegen mich ist <em>selbstverst\u00c3\u00a4ndlich<\/em> eingestellt worden&#8230;&#8220;.<\/p>\n<p>Man beachte:<br \/>\nHerr Ramelow beging seinerzeit vors\u00c3\u00a4tzlich eine Straftat, wobei vermutet werden darf, dass ihm die tats\u00c3\u00a4chlich geltende Rechtslage (siehe Ausf\u00c3\u00bchrungen zum Waffengesetz) bekannt war und setzt\/setzte dennoch vorraus, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren mit einem innewohnenden Selbstverst\u00c3\u00a4ndnis eingestellt wird\/wurde.<\/p>\n<p>Das wirft zumindest bei mir die erneute Frage nach der Rechtsauffassung des Herrn Ramelow auf. Denn bekanntlich sind nach dem Grundgesetz vor Gericht alle Menschen gleich. Oder sollten manche vielleicht doch gleicher sein?<\/p>\n<p>Angetan von dieser Art aufopferungsbereiter Basisarbeit durch einen Bundestagsabgeordneten, befragte ich also Herrn Ramelow \u00c3\u00b6ffentlich zu seiner aus meiner Sicht durchaus fragw\u00c3\u00bcrdigen Rechtsauffassung.<\/p>\n<p>Abgesehen von der Tatsache, dass er weitestgehend an meiner eigentlichen Fragestellung vorbei geantwortet hat, nachzulesen auf <a href=\"http:\/\/www.abgeordnetenwatch.de\/bodo_ramelow-650-5733.html\">www.abgeordnetenwatch.de<\/a>, war die Antwort dennoch recht interessant:<br \/>\nStellte er in dem oben auszugsweise zitierten Interview als Begr\u00c3\u00bcndung f\u00c3\u00bcr die von ihm begangene Straftat noch darauf ab, damit den Beweis erbringen zu wollen, wie lasch in Deutschland bei der Einhaltung von Gesetzen agiert wird, war es nun der Beweis, wie leicht es doch f\u00c3\u00bcr Erben w\u00c3\u00a4re, an scharfe Munition zu gelangen und damit einen m\u00c3\u00b6glichen Missbrauch ihrer sogenannten Erbwaffen voranzutreiben.<\/p>\n<p>Was denn nun Herr Ramelow?<br \/>\nWollten Sie beweisen, dass man in Deutschland die Gesetze nicht befolgt? Dann h\u00c3\u00a4tten Sie ja zun\u00c3\u00a4chst mal bei sich selbst beginnen m\u00c3\u00bcssen. Oder wollten Sie beweisen, dass es f\u00c3\u00bcr Erben einfach ist, an Munition zu gelangen? Auch dazu w\u00c3\u00a4re es nicht n\u00c3\u00b6tig gewesen, den Betreiber eines Schie\u00c3\u0178standes zu diskreditieren.<br \/>\nDenn wer eine Straftat mit einer Waffe begehen will, wird sich in aller Regel weder Waffe noch Munition auf offiziellem Weg besorgen, sondern sich diese auf anderen Quellen, volkst\u00c3\u00bcmlich Schwarzmarkt genannt, besorgen.<\/p>\n<p>In so fern, und auch eingedenk dessen, dass einerseits vermutet werden darf, dass Ihnen bereits damals die tats\u00c3\u00a4chliche Rechtslage in Deutschland bekannt war und andererseits eingedenk Ihrer Aussage im Internetchat nach der Sendung &#8222;Anne Will&#8230;&#8220;, nach der sie sich als selbsterkl\u00c3\u00a4rtes (Zitat) &#8222;Feindbild der Waffenlobby&#8220; sehen, weil sie vehement gegen den privaten Waffenbesitz ank\u00c3\u00a4mpfen, sehe ich Ihre Aktion lediglich als polemische Propaganda um ihrer selbst Willen, mit dem Ziel, den Legalwaffenbesitz in Deutschland zu diskreditieren und somit eine neuerliche, noch sch\u00c3\u00a4rfere Gesetzgebung voranzutreiben, die irgendwann in ein Totalverbot m\u00c3\u00bcnden soll.<\/p>\n<p>Fortsetzung folgt, denn ich lasse nicht locker<\/p>\n<p>Auch hier gibt es eine recht interessante Fortsetzung:<\/p>\n<p>Wie versprochen habe ich nicht locker gelassen und habe Herrn Ramelow erneut angefragt: <a href=\"http:\/\/www.abgeordnetenwatch.de\/bodo_ramelow-650-5733--f101624.html#frage101624\">Link<\/a><\/p>\n<p>Dieses mal ging Herr Ramelow schon etwas mehr auf meine Fragestellung ein:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;&#8230;um Ihre Frage zu beantworten: Als &#8222;selbstverst\u00c3\u00a4ndlich&#8220; sehe ich die Einstellung des Verfahrens deshalb an, weil ich <em><strong>ausschlie\u00c3\u0178lich zur Verdeutlichung meiner politischen Argumentation<\/strong><\/em> eine sehr kleine Menge an Munition erwarb und dies unmittelbar darauf \u00c3\u00b6ffentlich machte&#8230;&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Hei\u00c3\u0178t das nun, dass in Zukunft jeder B\u00c3\u00bcrger gegen das Gesetz versto\u00c3\u0178en und eine anschlie\u00c3\u0178ende Einstellung des Verfahrens erwarten darf, wenn er glaubhaft darlegt, dass dies lediglich der Verdeutlichung einer Argumentation diente?<br \/>\nD\u00c3\u00bcrfte jemand dann also z.B. ohne F\u00c3\u00bchrerschein fahren, wenn er damit lediglich beweisen will, dass es auch ohne F\u00c3\u00bchrerschein m\u00c3\u00b6glich ist, ein Kraftfahrzeug zu f\u00c3\u00bchren? Und selbst wenn er dies mehrfach tut, m\u00c3\u00bcssten dann die jeweiligen Verfahren nicht eingestellt werden, wenn der Betreffende glaubhaft darlegt, dass er lediglich beweisen wollte, dass man auch mehrfach ohne F\u00c3\u00bchrerschein ein Kraftfahrzeug f\u00c3\u00bchren kann?<br \/>\nNun Herr Ramelow, ihr leuchtendes Beispiel er\u00c3\u00b6ffnet ja dann den Straft\u00c3\u00a4tern in Deutschland v\u00c3\u00b6llig neue M\u00c3\u00b6glichkeiten. Die Straftat als wissenschaftliches Experiment.<\/p>\n<p>Aber nun mal wieder zur\u00c3\u00bcck zum Waffenrecht:<br \/>\nHerr Ramelow lies sich ja auch den Versuch nicht nehmen, die Erfurt-Keule als universelles Totschlagargument f\u00c3\u00bcr jegliche Bedenken gegen die Novellierung des WaffG auszupacken: <\/p>\n<blockquote><p>&#8222;&#8230;und m\u00c3\u00b6chte lediglich hinzuf\u00c3\u00bcgen, dass ich mir als Erfurter, der das Gutenberg-Massaker miterlebt hat, sehr schwer damit tue, Gefahren von Waffen mittels Statistiken herunterzurechnen&#8230;&#8220;.<\/p><\/blockquote>\n<p>Recht arm Herr Ramelow, wenn Ihnen keine stichhaltigeren Argumente einfallen, als mit einem mittlerweile zur Gen\u00c3\u00bcge strapazierten Totschlagargument zu polemisieren.<\/p>\n<p>Aber weiter im Text:<br \/>\nStatistiken sind also nicht argumentationstauglich. Zumindest dann nicht, wenn sie die Zielf\u00c3\u00bchrung des Ansinnens des Befragten berechtigterweise in Frage stellen. Kann man aber auch verstehen, denn wenn die Zahlen der BKA-Statistik ein klar anderes Bild zeichnen, als es f\u00c3\u00bcr die Durchsetzung der Novellierung tauglich w\u00c3\u00a4re, k\u00c3\u00b6nnen diese Statistiken per se nicht argumentationstauglich sein.<br \/>\nImmer getreu dem Motto: &#8222;Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, schlie\u00c3\u0178lich steht meine Meinung bereits fest.&#8220;.<\/p>\n<p>Noch was vergessen? Ach ja, da war ja noch was. Herr Ramelow hatte mich ja gr\u00c3\u00bcndlich darauf hingewiesen, dass ich ihn in meiner Vermutung, sein Engagement w\u00c3\u00a4re sachferne polemische Propaganda zum Selbstzweck, missverstanden h\u00c3\u00a4tte: <\/p>\n<blockquote><p>&#8222;&#8230;Wenn Sie das als &#8222;polemische Propaganda&#8220; empfinden, haben Sie mich gr\u00c3\u00bcndlich missverstanden&#8230;&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Nun, das k\u00c3\u00b6nnte man jetzt ja mal einfach so stehen lassen. K\u00c3\u00b6nnte&#8230; wenn er da nicht auf die sp\u00c3\u00a4tere Fragestellung eines weiteren Users nach seinen Intentionen Folgendes geantwortet h\u00c3\u00a4tte:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;&#8230;Im konkreten Fall des Waffenrechts kommen in der Tat die besondere Tragik der Geschehnisse in Erfurt und meine pers\u00c3\u00b6nliche Betroffenheit dazu, die mich antreiben, die Problematik immer wieder zu thematisieren&#8230;&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Danke Herr Ramelow,<br \/>\nsetzt man Ihre obige Einlassung folgerichtig in den Kontext zu Ihrem Standpunkt bez\u00c3\u00bcglich der aktuellen Novellierung des WaffG, wird klar, dass es sich bei Ihrem Standpunkt und ihrer &#8222;Aktion Schie\u00c3\u0178stand&#8220; nicht um ein angesichts der Lage dringlichst angeratenes politisches Bestreben, sondern um einen Teil eines nachg\u00c3\u00a4ngigen pers\u00c3\u00b6nlichen Rachefeldzuges gegen den T\u00c3\u00a4ter von Erfurt handelt. Und dass nunmehr redliche und gesetzestreue Legalwaffenbesitzer auch im Nachgang f\u00c3\u00bcr die Taten eines Einzelnen einzustehen haben.<br \/>\nEin recht interessanter Standpunkt f\u00c3\u00bcr jemanden, der gew\u00c3\u00a4hlt wurde, um die politischen Interessen seiner W\u00c3\u00a4hler wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Dennoch danke,<br \/>\nDenn besser h\u00c3\u00a4tte man den Beweis nicht erbringen k\u00c3\u00b6nnen, dass ihre &#8222;Aktion Schie\u00c3\u0178stand&#8220; nichts weiter war, als sachferne polemische Propaganda zum Selbstzweck.<\/p>\n<p>Und wieder eine deutliche Wahlempfehlung f\u00c3\u00bcr alle, die immernoch unentschlossen sind&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>am 21.02.08 befragte ich Herrn Bodo Ramelow, seines Zeichens Bundestangsabgeordneter des Wahlkreises 195, Gera-Jena-Holzland-Kreis, auf www.abgeordnetenwatch.de zu seinen Ausf\u00c3\u00bchrungen bez\u00c3\u00bcglich einer von ihm unternommenen Aktion, mit der er beweisen wollte, wie einfach es doch sei, auch als nicht Berechtigter an Munition f\u00c3\u00bcr scharfe Schusswaffen zu gelangen und seiner Rechtsauffassung. 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