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Gastbeitrag: Wie Deutschland Gewaltverbrechen fördert

Von Wilhelm Geiger | 19.Januar 2020

Ein Gastbeitrag von Wilhelm Geiger

Waffen töten keine Menschen. Menschen mit Waffen töten Menschen. Diese Kernaussage wird der Rote Faden dieses Artikels sein. Doch was genau definiert eine Waffe? Im deutschen Waffengesetz gibt es kein klares Muster, das die Begründung des Verbots definiert. Dabei gibt es im Grunde drei Arten von Verbot:

  1. Besitzverbot
  2. Führungsverbot
  3. Besitz und/oder Führungsverbot ohne aufwändige Genehmigung

Zur ersten Kategorie gehören meist Waffen, die so speziell sind, dass ihre Nutzung zu Zwecken eines Angriffs immens viel Übung und Training benötigen, um über die Effizienz eines gezielt geworfenen Steines hinauszugehen. Somit wären diese Waffen für übliche Verbrecher eher ungeeignet. Zu solchen Waffen gehören beispielsweise Butterfly-Messer, Stoßmesser und Springmesser. Aber auch weniger letale Waffen, die bei weitem nicht so schlimm sind, wie erlaubte Utensilien. Dazu gehören beispielsweise ein Totschläger oder Schlagring. Für Sammler oder Liebhaber würde der Besitz solcher also sehr unangenehm teuer werden, sollte jemand Wind davon bekommen.

Zur zweiten Kategorie gehören viele alltägliche Sachen, wie beispielsweise Einhandmesser. Wichtig ist, dass sie einhändig feststellbar sind und zur Feststellbarkeit kommen wir gleich. Kurz gesagt sind viele Gegenstände, die sowohl gefährlich als auch harmlos sein können (abhängig vom Benutzer), käuflich aber nicht praktisch nutzbar (außerhalb der eigenen vier Wände). Auch gehören Anscheinswaffen dazu, wie „täuschend ähnliche“ Spielzeugpistolen zum Beispiel.

Abschließend gibt es da noch die Waffen, deren Erwerb, Besitz und/oder Führung einiger Bürokratie unterliegt. Dazu gehören sowohl Schreckschusswaffen als auch scharfe Waffen. Die Gründe für diese Kategorien sind allerdings überwiegend unverständlich, vor allem, wenn man die zugelassenen „Waffen“ beachtet.

So sind unhandliche Messer, wie das Balisong (Butterfly-Messer) gänzlich verboten oder relativ unschädliche Messer wie ein Einhandmesser mit einer 6 cm langen Klinge verboten und dürfen nicht geführt werden, Messer mit feststehender Klinge mit bis zu 12 cm Klingenlänge können aber jederzeit geführt werden.

Und während Waffen wie Wurfsterne verboten sind (alleine schon der Besitz!) können Armbrust, Bogen und Zwille frei geführt und sogar in der Öffentlichkeit geschossen werden. Alles Objekte, die mit gleichviel Übung wie bei Wurfsternen schweren Schaden zufügen können. Legal an scharfe Schusswaffen zu kommen ist immens schwer, geschweige denn, sie führen zu dürfen. Druckluftbetriebene Gewehre, die Pfeile verschießen, sind hingegen legal, denn das Geschoss wird nicht durch den Lauf, sondern „um den Lauf herum“ verschossen. Nach gesetzlicher Definition also keine Waffe, sondern viel mehr ein Spielzeug. Ein Spielzeug, das einen Durchschuss mit einem Jagdpfeil ermöglicht und weit über die legale Joule-Grenze von Luftgewehren geht.

Warum erwähne ich das alles?
Weil ich deutlich machen will, dass das deutsche Waffengesetz mit seinen Verboten und Reglementierungen keinesfalls die Verletzungsgefahr Anderer durch böse Absichten des Benutzers reguliert. Viel mehr lässt es leichter bedienbare, leichter zugängliche und leicht finanzierbare Waffen zu. Sollte man Waffen daher ausnahmslos verbieten und alles als Waffe qualifizieren, was einem Menschen durch gezielten mutwilligen Einsatz Schaden zufügen kann? Ich gebe zu bedenken, dass
zu solchen Gegenständen auch Küchenmesser, Bratpfannen, Rohrzangen, Kugelschreiber – ja sogar Steine gehören!

Nein, ein Verbot wäre der absolut falsche Weg, ebenso wie eine verbotsähnliche, starke

Regulierung. Selbst in der Pädagogik gilt, den richtigen Umgang mit Sachen beizubringen, statt sie wegen möglicher Folgeschäden zu verbieten. Vor allem sollte man bei dieser Frage bedenken, warum solche Verbote ausgesprochen werden (würden). Sie sollen dem Zweck dienen, die Zivilbevölkerung zu schützen. Allerdings ist das ein solcher Paradox solcher Magnitude, dass er nur von unsachkundigen (wobei Sachkunde eine der Voraussetzungen für Waffenbesitz ist) Politikern gezeugt werden konnte.

Kurz gefasst ist es so: Menschen, die bereit sind, andere Menschen zu verletzen oder gar zu töten wird in keinster Weise interessieren, ob ihre Tatwaffe nun legal oder illegal erworben ist. Die gesetzestreuen Bürger, die sich allerdings für einen solchen Angriff vorbereiten oder sich vor einem solchen schützen wollen, haben keine gesetzliche Grundlage dazu.

Zusammengefasst bedeutet es nicht mehr und nicht weniger, als dass (potentielle) Verbrecher durch das deutsche Waffengesetz einen gehörigen Vorteil genießen – nämlich die Wehrlosigkeit der Opfer. Man kann natürlich argumentieren, dass die Gesetze nur verschärft werden, weil es häufiger zu bewaffneten Angriffen durch (radikale/extremistische) Angreifer gibt. Allerdings habe ich zwei Punkte, um diesen Blödsinn zu entkräften.

  1. Diese Angriffe erfolgen in der Regel durch Angreifer ohne Erwerbs- oder Führungsgenehmigung und ihre Waffen sind demnach auch illegal. Hier erkennt man ganz
    klar, dass das Waffengesetz daran scheitert, Verbrechen zu verhindern und deren Opfer zu schützen.
  2. Besagten Angriffen liegt meist ein politischer, religiöser oder sozialer Aspekt zugrunde. In Anbetracht der bis hierhin aufgeführten Argumentation wäre es also sinnvoller, etwas an der politischen, religiöse oder sozialen Struktur zu ändern, also an den Ursachen.

Stattdessen wird versucht, die Symptome zu unterdrücken. Es ist so, als würde man die Motor-Warnlampe einfach ausschalten, damit sie nicht länger vor einem Motordefekt warnt, statt nach der Ursache für den Motordefekt zu suchen.

Waffen sind nicht zu verbieten. Sie sind nicht nur Werkzeuge des Angriffs, sondern auch der Verteidigung. Angreifer interessiert es nicht, ob sie die Waffe haben dürfen, wenn sie dir damit das Leben nehmen wollen. Du darfst dem nur wehrlos zusehen oder aber ebenfalls das Gesetz brechen. Was die potentielle Gefahr für Kinder etc. angeht, sollten sie versehentlich eine Waffe in die Hände bekommen:

Die gleiche Gefahr liegt bei Medikamenten, Küchenmessern, Steckdosen, etc. vor, wenn man als Verantwortlicher diese nicht gebührend zu verwalten und zu lagern weiß. Vor allem an diesem Punkt ist eine Bildung in diesem Feld eine Grundvoraussetzung. Kinder können Waffensafes nicht öffnen, wenn die Eltern diese vernünftig schließen. So erstickt man die „Gefahr für Kinder“ in der Wurzel.

An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Wir müssen die Gesetzgebung wissen lassen, wie schwachsinnig das Waffengesetz ist und selbst die neue Gesetzesänderung im Jahr 2020. Es gibt bereits viele Vorreiter, die Waffen als politischen Protest nutzten. P.A. Luty veröffentlichte das Buch „Expedient Homemade Firearms“ mit einer
detaillierten Bauanleitung einer 9 mm Maschinenpistole, Professor Parabellum folgte mit unzähligen Bauanleitungen, von Kleinkaliber Einzelschusspistolen bis hin zu Maschinenpistolen, anschließend gab es Cody Wilson, der mit der weltweit ersten 3D-gedruckten Pistole, dem „Liberator“, für Furor sorgte. Auf Wilson folgten viele andere und schon bald gab es die „Grizzly“, die „PM422 Songbird“, die „Shuty AR-15 Pistol“ und viele viele mehr.

Im Internet sind dutzende Bauanleitungen, Pläne und Modelle für funktionierende scharfe Schusswaffen. Ich selbst reichte beim DPMA einen (nun bewilligten) Antrag auf Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine Einzelschusspistole, die sich für weniger als 10€ herstellen lässt!

Fakt ist – und da wiederhole ich mich gerne wieder – wer Waffen will, kann sie bekommen.

Punkt.

Und die, die „böse Absichten“ hegen, profitieren davon. Denn, wie bereits gesagt, die Legalität der Tatwaffe ist bei illegalen Absichten irrelevant. Letztendlich braucht man nicht einmal Waffen, um jemanden schwer zu verletzen oder gar zu töten.

Was hat der normale Mensch, um sich zu verteidigen?

  1. Tränengas, das gegen alkoholisierte Angreifer unzuverlässig ist.
  2. Pfefferspray, das man nicht gegen Menschen einsetzen darf.
  3. Einen Teleskopschlagstock, den man dabei haben, aber nicht führen darf, weswegen ein schneller Zugriff im Falle eines Angriffs nicht möglich ist. Ein Messer, das man aber nicht aus Zwecken der Selbstverteidigung führen darf und das mit dem neuen Gesetz im Jahr 2020 in bestimmten Stadtgebieten gänzlich verboten werden kann.

Man sagt nicht umsonst, man solle keine Messer zu einer Schießerei mitbringen. Das deutsche Waffengesetz lässt uns in diesem Fall aber keine andere Wahl. Doch „Waffen als politischer Protest“ ist der Schlüssel. Lasst uns zeigen, dass Waffen nicht das Problem sind und ein Verbot nichts ändert, außer dass potentielle Opfer entwaffnet und Verbrecher bestärkt werden. Es muss sich etwas ändern und das liegt an jedem einzelnen von uns!

Doch lasst mich an diesem Punkt ganz genau klarstellen: Das ist kein Aufruf zu einem Aufstand!

Ganz im Gegenteil! Wer gewaltsam und rücksichtslos Protestmärsche führt oder Angriffe und Anschläge ausübt, hat seinen Anspruch auf Gehör der Politiker verwirkt! Wir müssen Verantwortung zeigen, aber auch einen eisernen Willen! Wenn ihr wollt könnt ihr friedlich demonstrieren, Petitionen schreiben, zum Bundestag gehen, diese Botschaft in der Welt verbreiten – was immer ihr für richtig haltet. Es soll bloß gewaltfrei sein und keinen Sach- und Personenschaden nach sich ziehen!

Und doch muss unsere Botschaft klar sein! Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstverteidigung zu haben! In meiner Stadt gibt es ein Viertel, von dem jeder genaustens weiß, wann, von wem und wo genau Drogen gehandelt werden. Doch nicht einmal hier greift die Polizei ein – was erwartet man dann bei einem bewaffneten Überfall?

Wir dürfen nicht pauschalisiert werden! Wir sind keine Verbrecher! Wären wir es, würden wir nicht auf einer Änderung des Waffengesetzes beharren. Wir sind
Enthusiasten, Sammler, Handwerker, Sportler, Familienmenschen, die lediglich ein Recht auf ein Werkzeug einfordern, das man ihnen vorenthält, bloß weil einige Wenige mit diesem Werkzeug nicht umzugehen wissen (was sie nicht daran hindert, es zu besitzen)!

Wenn der Staat im Jahr 2020 nicht garantieren kann, dass man sich nachts auf der Straße sicher fühlen kann, sollte er wenigstens garantieren können, dass sich jeder Bürger eigenständig zu helfen und zu schützen vermag!

Ich sage nochmals: Ein potentieller Angreifer hat mehr Anlass und Motivation für einen Angriff, wenn er weiß, dass sein Opfer schutzlos ist!

Lasst und dieses Land zum Guten verändern, Angst bekämpfen, statt sie zu schüren und unsere Rechte vertreten! Teilt diese Botschaft und gebt nicht auf, denn wir müssen erhört werden!

Topics: Gastbeitrag | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Gastbeitrag: Wie Deutschland Gewaltverbrechen fördert”

  1. Karl Müller meint:
    19.Januar 2020 at 14:21

    Sehr schön Herr Geiger,
    die Verfügbarkeitsdiskussion führe ich dienstlich auch seit Jahren, aber das wird letztlich einfach nicht zur Kenntnis genommen.
    Immerhin hat der Falle Halle2019 die ganzen aktuellen wahrheitswidigen Behauptungen des BdMI zum neuen WaffenG auf einen Schlag ad absurdum geführt.
    Munition und Schusswaffen selbst gebaut, bei den MPs hat der Täter aus eigener Veranlassung zu sehr geschlampt, bei den Magazinen auch, aber slam fire hat funktioniert.
    Sorgfältig gefertigt funktionieren gedruckte Magazine so wie die aus Blech gefalzten, jedenfalls im für solche Gewaltdelikte nötigen Umfang.
    Auch die Sprengmittel waren im Prinzip brauchbar, aber auch da hat der Täter durch ihm bekannte Nachlässigkeit die bestimmungsgemäße Funktion unmöglich gemacht. Die Zünder aus ETN, ein dem PETN bei Maximaldichte leistungsähnlichen selbst laborierten Sprengtstoffs, waren ausnahmslos umsetzungsfähig, wenn auch unklar bleibt ob diese die maximal mögliche Leistungsfähigkeit hatten. Die Videodokumentation weckt daran eben so Zweifel wie das Splitterbild der einzigen mit ETN geladenen „Handgranate“. Da deuten die Spuren auf eine nicht optimierte Ladedichte hin.

    Der von Täter betriebeen Aufwand war bemerkenswert, er hätte für wenig Geld einen halben Zentner illegale Pyrotechnik mit BLItz-Kanllsatz erwerben können, zuverlässig mir begrenzter aber akzeptabler Sprengleistung und kommt delaboriert ganz ohne Zündkette aus.
    Neben den Orginalbauplänen von Schusswaffen, die eher etwas für Menschen mit Zerspanungskenntnis und Maschinenpark sind, gibts natürlich lange Pläne für nicht belastete Teile, auch Magazine aus PLA. Irgendwo auch die Methode PLA-Magazinlippen mit Heißluft zu härten.
    An der Spitze der Entwicklung dürften die ganzen CNC lesbaren STL-Datensätze für improvisierte und handelsübliche Handwaffen liegen. „R9-Arms“ hat vorgemacht was sich daraus machen lässt.
    Auch liegen die ersten Anleitungen für die spanlose Fertigung gezogener Waffenrohre mittels Elektroerosion, samt nachfolgender Schussversuche, schon über ein Jahr allgemein zugänglich im Netz.
    Das WaffG ist ein Ausweis von Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit des Gesetzgebers, allerdings ist die Norm SprengG da nicht viel besser.

  2. Karl Müller meint:
    24.Februar 2020 at 08:23

    Und schon wieder Hetzt der Graf bei der FAZ, klaes Antiwaffenblatt mit auffälliger Dauerhetze.

Kommentare

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