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Kellerpanzer und Behördenlogik
Von Benedikt Krainz | 4.Juli 2015
In Norddeutschland rückt die Bundeswehr an, um einen nicht fahrbereiten, in Privatbesitz befindlichen und laut Eigentümer demilitarisierten Panzer auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus der Tiefgarage eines Sammlers zu ziehen.
Der Rechtsanwalt des Panzerbesitzers hält den Einsatz der Bundeswehr für rechtswidrig und verweist auf private Bergungsfirmen, die den Abtransport ebenfalls hätten übernehmen können.
Dies wird aber von einem Bundeswehr-Sprecher in Abrede gestellt, private Firmen mit dieser Fähigkeit gäbe es laut Anfrage bei der IHK nicht.
So weit, so skurril.
Als Steuerzahler, der am Ende diese ganze Aktion wieder ungefragt finanzieren darf, fragt man sich natürlich, ob man die ordnungsgemäße „Entschärfung“ eines Kampfpanzers nicht hätte ohne großen Aufwand vor Ort feststellen können.
Und damit sind wir schon bei der nächsten Frage: Wenn kein privater Bergungsdienst in der Lage war, einen nicht fahrbereiten Panzer aus einer Tiefgarage zu bergen, wozu musste man den Panzer dann überhaupt sicherstellen? Etwa, damit er nicht wegkommt?
Hatte man etwa Angst, dass der Besitzer ohne Ketten wegfährt? Oder hatte man gar die Befürchtung, dass der Sammler einen privaten Bergungsdienst beauftragt, in einer Nacht- und Nebelaktion den Panther still und heimlich weg zu schaffen? Einen privaten Bergungsdienst, den es ja laut Bundeswehr mit der Fähigkeit zum Panzerbergen überhaupt nicht gibt und weswegen ja extra das Militär anrücken musste…
Wahrscheinlich muss man Oberstaatsanwältin in Kiel oder Staatssekretär im Verteidigungsministerium sein, um die dem zu Grunde liegende Logik und Verschwendung von Steuergeldern nachvollziehen zu können.
Die Nutzung der Ressourcen „Gesunder Menschenverstand“ darf man zwar hierzulande ohnehin nicht erwarten, zumindest aber rechtsstaatliche Grundsätze und die Verhältnismäßigkeit der Mittel sollten gewahrt werden.
Immerhin ist Norddeutschland jetzt erst einmal eine Weile sicher, die in der Vergangenheit allgegenwärtige Gefährdung durch private Panzer, Torpedos oder Vergeltungswaffen wurde durch das heldenhafte Handeln einer Oberstaatsanwältin gebannt. Und wenn in der Gegend mal wieder ein heftiger Wintereinbruch Straßen unpassierbar macht, kommt sie persönlich zum Schneeschippen. Nicht, dass nochmal jemand seinen Privatpanzer im Sinne des Gemeinwohls anlassen muss.
Topics: Bürgerkriminalisierung, Waffenrecht | 3 Kommentare »
4.Juli 2015 at 12:27
Der Fall ist tatsächlich hochinteressant. Der bietet Stoff für großes Kino.
es geht um Nazi-Kunst, Nazi-Devotionalien, bundesweitn Fahndungen und natürlich um Waffen, waffen, Waffen. Der Waffensammler ist übrigens aus dem Hause Flick.
Habe versucht den fall etwas aufzuarbeiten:
http://volkert.caliber-corner.de/2015/07/04/panzer-im-keller-zuverlaessigkeit-als-waffenbesitzer-futsch/
Katja Triebel hat dazu noch interessantes über die Oberstaatsanwältin herausgefunden.
https://de-de.facebook.com/GermanRifleAssociation/posts/708048435966335?comment_id=708058669298645;
4.Juli 2015 at 22:19
Der KWKG-Verstoß ist wohl nur vorgeschoben, tatsächlich gings eher darum einen DS-Beschluss zu bekommen! Wichtig war wohl der mögliche Beutekunst-Beifang, nix sonst.
Sicher mit einem politischen Geschmäckle…aber spätesten seit die Pferde wieer in den Medien aufgetaucht sind, ist der Teufel los;)
Schießen mit der alten 7,5 cm ist kaum realistisch, denn was das Rohr noch hält? und die Munition dürfte ziemlich überlagert sein.
23.Juli 2015 at 09:37
Gibt’s was neues zu diesem unsäglichen Kriegsgerät und seinem gemeingefährlichen, waffenverliebten Besitzer?
Wie ich hörte musste der Panzer wieder zurückgegeben werden…Oder doch nicht?
Ich denk mal auch, wie @Peter schon sagte, Es ging primär wohl um den möglichen Beutekunst Beifang. Hat wohl mal irgend n Vertreter der JCC angeklopft und die zuständigen Behörden haben das rennen gekriegt…!