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Neues Waffengesetz: Bürger werden kriminalisiert, Verbrecher geschont

Von Benedikt Krainz | 13.Januar 2008

Kennen Sie den schon: „Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“.

Sicherlich kennen Sie den. Diese Erkenntnis des französischen Rechts- und Staatsphilosophen Montesquieu wird schließlich gerne in Sonntagsreden von Politikern eingebaut um den Untertanen, pardon, Bürgern zu suggerieren, dass unsere Volksvertreter Gesetze nur dann erlassen, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt.

20 Millionen illegale Schusswaffen und die Regierung tut nichts

Nun gibt es sogar eine Bevölkerungsgruppe in Deutschland, die von Politik, Polizei und Behörden als in besonderem Maße rechtstreu eingestuft wird. So rechtstreu, dass man die sie betreffenden Gesetze sogar lockern müsste: Die Besitzer von registrierten Schusswaffen, also hauptsächlich Sportschützen, Jäger oder Waffensammler. Ob Kriminalstatistik des BKA oder Zahlen zur Schusswaffenkriminalität – legal besessene Schusswaffen sind eine vernachlässigbare statistische Größe und besitzen kaum Deliktrelevanz. Was ja an sich kein Wunder ist: Mörder, Räuber oder Vergewaltiger brechen das Gesetz ohnehin. Warum sollten sie sich dann ausgerechnet ans strenge deutsche Waffenrecht halten, wo illegale Schusswaffen doch beim freundlichen Albaner am Hauptbahnhof gerade im Sonderangebot sind?

Und weil eben jene Sportschützen, Jäger und Waffensammler so besonders rechtstreu sind, dankt es ihnen der Staat immer mal wieder. Und zwar in Form eines mächtigen Arschtrittes einer Waffenrechtsverschärfung. Das dient dann, angeblich, der „inneren Sicherheit“.

So, wie in den 70er Jahren, als man der terroristischen Bedrohung der RAF, die bevorzugt aus Behördenbeständen geraubte oder von „befreundeten“ sozialistischen Staaten gelieferte Sturmgewehre einsetzte, dadurch begegnete, dass man dem unbescholtenen Bürger den legalen Waffenerwerb massiv erschwerte.

Oder wie 2002, als ein durchgeknallter Schulversager in Erfurt als willkommener Anlass zu einer erneuten Waffenrechtsverschärfung diente. Die Tatsache, dass Steinhäuser die zum Tatzeitpunkt verwendeten Schusswaffen gar nicht mehr hätte besitzen dürfen, wenn die zuständige Behörde das geltende Waffengesetz nur umgesetzt hätte, wurde dabei von Politik und Mainstreammedien großzügig unter den Teppich gekehrt. Man brauchte schließlich Schuldige und fand sie in Sportschützen und Computerspielern.

Jetzt schicken sich die Großkoalitionäre von Union und SPD an, erneut dem „mündigen“, gesetzestreuen, verantwortungsbewussten Bürger zu zeigen, was Politik und Ministerialbeamte von ihm halten: Erneut wird am Waffengesetz herumgemurkst und ohne stichhaltige Begründung weitere Schikanen, Stolperfallen und bürokratische Gängeleien eingebaut. Wohlgemerkt: Die 97 – 98 % der illegal besessenen, zu Verbrechen missbrauchten Schusswaffen werden dadurch überhaupt nicht tangiert! Wird dieses Gesetz so verabschiedet, gibt es zumindest ein paar tausend neue Planstellen in Amtsstuben mehr, die dann den Legalwaffenbesitzer noch genauer überwachen und kontrollieren. Im Gegenzug werden dann vielleicht wieder ein paar tausend Polizeibeamte eingespart. Schließlich gibt es ja kaum echte Verbrecher in Deutschland, um die sich jemand kümmern müsste…

Die verbliebenen Polizisten dürfen dann übrigens die „innere Sicherheit“ dadurch schützen, dass sie Achtjährigen zum Kinderfasching ihre Erbsenpistolen wegnehmen und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schreiben. Schließlich dürfen solche höchst gefährlichen „Anscheinswaffen“ dann nur noch mit Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden. Scheinbar gehen unsere Politiker davon aus, dass deutsche Polizeibeamte nur über ein eingeschränktes Urteilsvermögen verfügen und spielende Kinder nicht von potenziellen Terroristen unterscheiden können. Auch der Trekkie, der sich auf der letzten Convention einen Phasen-Disruptor zugelegt hat und den, unwissentlich, „zugriffsbereit“ im Auto nach Haus fährt, bricht dann das Gesetz. Weil er durch ein Spielzeug, das überall frei verkauft werden darf, gegen Gesetze verstößt, die er gar nicht kennen wird, wenn er nicht zufällig selbst Legalwaffenbesitzer ist.

Dies widerum führt statistisch zu einem Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz. Und die Politik muss dann selbstverständlich sofort reagieren und selbiges umgehend verschärfen. So kreieren unsere Volksvertreter unnütze und überflüssige Gesetze, deren Anwendung grundlos bisher unbescholtene Bürger kriminalisiert und Anlass zu weiteren unnützen und überflüssigen Gesetzen gibt.

Genau so hat das Montesquieu nicht gemeint.

links:

– Auszug aus „Kriminalist“ 12/2006: Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland

aktuelles Waffengesetz

geplante Änderung

Kleine Anfrage FDP zur Änderung

Antwort der Bundesregierung

Fakten zum Waffenbesitz (Frame, Navigation www.fwr.de)

Kriminalstatistik, Schusswaffenkriminalität (Frame, Navigation www.fwr.de)

Erfurt/Steinhäusers Waffen illegal besessen

Topics: Allgemein, Waffenrecht | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Neues Waffengesetz: Bürger werden kriminalisiert, Verbrecher geschont”

  1. Verschärfung des Waffenrechts meint:
    24.Februar 2008 at 21:32

    […] Link zum Thema Anscheinwaffen: Neues Waffengesetz: Bürger werden kriminalisiert, Verbrecher geschont […]

  2. Waffenschein meint:
    2.August 2008 at 14:05

    Gefällt mir Dein Bericht zum Waffengesetz und Waffenschein, würde mir gerne ein Paar Sätze hier abkopieren für meinen Blog.

Kommentare

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