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Grafes verbaler Amoklauf

Von Benedikt Krainz | 15.Februar 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat sich viel Zeit genommen und eine Entscheidung getroffen.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Richter begründen sogar die die Ablehnung. Im Schlussabsatz heißt es:

Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-,
Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.

Das sollte eigentlich jedem halbwegs mit gesundem Menschenverstand gesegneten Zeitgenossen einleuchten. Man kann nicht jedes noch so minimale, theoretische Restrisiko durch Gesetze und Verbote vermeiden.

Der Sprecher der Initiative „Keine Sportwaffen als Mordwaffen“ sieht das natürlich ganz anders.

In einem vierseitigen Pamphlet läuft Roman Grafe verbal Amok und macht bei seinen wüsten Beschimpfungen und Diffamierungen nicht einmal vor dem Bundesverfassungsgericht halt.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche Waffengesetz für „nicht verfassungswidrig“. Eine moralische Kapitulations-Erklärung unserer Gesellschaft. Ein Triumph krimineller Unvernunft.

Kaum auszudenken, wie hoch die Wellen schlagen würden, wenn ein böser Sportschütze eine Entscheidung der Karlsruher Richter mit „krimineller Unvernunft“ kommentiert hätte…

Doch der Rundumschlag geht weiter:

Das moralische Versagen ist nahezu umfassend – keine Partei, keine Regierung, keine Bundestagsmehrheit kämpft für ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen. Keine Kirche und keine Gewerkschaft. Und das Bundesverfassungsgericht billigt diese
tödliche Ignoranz. Nicht einmal die erschossenen Schüler und Lehrer der Sportwaffen-Massaker von Eppstein (1983), Erfurt (2002) und Winnenden (2009) sind Grund genug für unsere Gesellschaft, die legalen Tatwerkzeuge zu verbieten.

Na, zum Glück gibt’s den Meister Grafe, der unser aller moralisches Versagen so tapfer aufzeigt. Auch wenn er unterschlägt, dass Grüne, Linkspartei sowie Teile der SPD und die Massenmedien ihm und seinen kruden Thesen jede Menge Aufmerksamkeit schenken.

Allein eine kleine Bürger-Initiative kämpft gegen die Sportmordwaffen – ein paar Dutzend Menschen, die nach dem Winnender Schulmassaker sagten: So etwas darf nicht mehr geschehen! So leicht darf man es Mördern nicht mehr machen.

Wahrscheinlich haben die auch einen Druiden, der ihnen einen Zaubertrank mixt. Der scheint zwar keine übermenschlichen Kräfte, aber eine extrem selektive Wahrnehmung hervorzurufen.

Wir trauern um die Menschen, die in den vergangenen sechs Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland mit Waffen von Sportschützen getötet wurden. Mindestens hundertdreißig Opfer waren es allein in den vergangenen zwanzig Jahren
– Mädchen, Jungen, Frauen und Männer. (Das sind mehr Menschen, als an der Berliner Mauer in 28 Jahren erschossen worden waren.)

Was für ein großkotziges, selbstgerechtes Getue! Zehntausende Menschen wurden in den letzten Jahrzehnten in Deutschland Opfer eines Tötungsdeliktes, nur bei den wenigsten davon war das Tatmittel eine legal besessene Sportwaffe. Und selbst bei diesen wenigen Fällen hätte ein Sportwaffenverbot gar nichts gebracht. Bei den meisten dieser Delikte handelte es sich um Beziehungstaten die völlig ungeachtet der Verfügbarkeit von Schusswaffen stattfinden.

99,x Prozent der Opfer ignorieren und scheinheilig die restlichen paar Promille zusammen mit den Mauertoten zu instrumentaliseren – wie erbärmlich!

In Großbritannien unterschrieben nach dem Grundschul-Massaker in Dunblane 1996 innerhalb von vier Monaten eine Million Bürger eine Petition für ein Verbot tödlicher Legalwaffen. Jeder sechzigste Brite sprach sich also dafür aus. Und sie hatten Erfolg.

Klar, „Erfolg“. Wenn man die Tatsache, dass England mittlerweile das Land mit der höchsten Gewaltkriminalitätsrate in der EU ist als „Erfolg“ bezeichnet, dann war das sogar ein durchschlagender Erfolg. Vielleicht färbt ja das Beispiel auch auf Ballsportarten ab und zukünftig bezeichnet man Eigentore als „Erfolg“.

Das lasche deutsche Waffengesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist Unrecht, weil es den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Waffenmißbrauch nicht weitestgehend gewährleistet, ja nicht einmal anstrebt, sondern einen solchen Schutz offensichtlich nur vortäuscht.
Das deutsche Waffenrecht läßt Angriffen mit tödlichen Sportwaffen freien Lauf. Es erlaubt Millionen private Schußwaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt wurden und mit denen man leicht und schnell viele Menschen töten kann – Kriegswaffen also, Mordwaffen.

Aua. Grafe und seine Kumpane basteln sich ihre eigene Definition von Kriegs- und Schusswaffen und dem Sinn und Zweck des Waffengesetzes zurecht. Anschließend wundern sie sich, dass diese hirnakrobatische Höchstleistung kaum jemand nachvollziehen, geschweige denn teilen kann oder will.

Anstatt die Möglichkeit, dass man sich auf dem Holzweg befindet, wenigstens in Betracht zu ziehen schilt man die, die es wagen, diesen nur zu offensichtlichen Holzweg nicht zu beschreiten. Aus Sicht des Geisterfahrers sind aber natürlich die schuld, die ihm entgegenkommen.

Noch immer überwiegen im deutschen Waffenrecht die Freiheitsrechte einer organisierten Minderheit die Schutzrechte der Mehrheit. Das Waffenrecht muß endlich die Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit in den
Mittelpunkt stellen.

Den Beweis dieser gefühlten Mehrheit, die man zu repräsentieren sich anmaßt, bleibt man – wie immer – natürlich schuldig. Vermutlich zieht man von der deutschen Bevölkerung die etwa 1,5 Millionen in Vereinen organisierten Schützen ab und nimmt den Rest für sich in Beschlag. Dass es zig Millionen Bürger gibt, denen Waffen und die entsprechenden Gesetze schlichtweg egal sind oder die gar Sympathien für Schützen und Schusswaffen hegen, sieht das Tunnelblick-Weltbild von Grafe & Co. nicht vor.

Wozu haben wir ein Bundesverfassungsgericht, wenn es unsere Kinder nicht davor schützt, in der Schule mit legalen Sport- und Spaßwaffen ermordet zu werden? Das Gericht hat zweieinhalb Jahre gebraucht, um festzustellen, daß dies ein vertretbares Risiko ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat das in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte Grundrecht auf Leben unter Vorwänden aufgegeben.

Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts.

Wer in einer solchen unflätigen Art und Weise ein Verfassungsorgan diffamiert, beleidigt und belehrt stellt sich selbst ins Abseits.

Der 15. Februar 2013 ist für die „bösen Waffenlobyisten“ und „Sportmordschützen“ nicht wegen der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein denkwürdiger Tag.

Die als „Pressemitteilung“ deklarierte Schand- und Schmähschrift und die darin betriebene Selbstentlarvung eines der Lebenswirklichkeit gegenüber vollkommen immunen Weltverbesserers und Hetzers ist das eigentliche Highlight.

Topics: Allgemein, Waffenrecht, Weltverbesserer | 14 Kommentare »

14 Kommentare to “Grafes verbaler Amoklauf”

  1. Peter G. meint:
    15.Februar 2013 at 16:26

    Großartig! Danke!!
    DAS ist eine absolut angemessene Reaktion auf RG’s Geschreibsel!

  2. robby meint:
    15.Februar 2013 at 16:41

    der tut ja so als wenn ein sportschütze in winnenden zb die morde begannen hätte, dabei war es doch einer der nicht lwb – einer wie er eben der mal wieder gemordet hat – wann werden diese massen an potentiellen mördern welche in der regel aus dem kreise der nicht lwb hervorgehen endlich in sicherheitsverwahrung verbracht damit anständige leute wieder sicher leben koennen

  3. piotter meint:
    15.Februar 2013 at 17:38

    Wie kann es sich ein Robert Grafe erlauben, in dieser Art und Weise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als einen Triumph krimineller Unvernunft zu betieteln. Ich bin sprachlos wie so ein verbal agierender Typ sich erdreistet den Finger gegen diese Instanz zu erheben. Wann wird diesem Menschen beigebracht das in Deutschland auch noch andere Rechte haben, und nicht nur sein Weltbild gilt. Mein Hoffnungsfunke, das in diesem unseren Staate noch recht gesprochen werden kann und nicht nur verbale Rechtsauffassung zählt, hat sich erhellt.

  4. Volker meint:
    15.Februar 2013 at 17:40

    Guten Taag,
    die Behauptung von Herrn Grafe zu Mehrheiten und Minderheiten veranlasst mich, nachfolgende Gedanken zu posten, die ich mir vor einiger Zeit gemacht habe:

    Gerne wird darüber philosophiert, ob die deutsche Bevölkerung den Besitz von Waffen akzeptiert. Hierzu wird gelegentlich auf eine Untersuchung des Kriminologen Professor Pfeiffer hingewiesen, der ermittelt haben will, dass 85 % der Bevölkerung sich gegen privaten Waffenbesitz aussprechen würde.

    http://www.nwzonline.de/hintergrund/mehrheit-der-deutschen-haelt-nichts-von-pistolen_a_1,0,606782838.html

    Zu einem völlig anderen Ergebnis führen jedoch folgende Zahlen:

    Gegen den Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsdrucksache 17/7732 wurde eine online Petition eingereicht. Im Zeitraum von Dezember 2011 bis Februar 2012 wurde diese Petition von 22.589 Personen unterstützt.

    https://www.openpetition.de/petition/online/waffenrecht-keine-verschaerfung-des-waffenrechts-bzgl-halbautomatischer-waffen-und-anscheinswaffen

    Eine Petition aus dem Jahr 2009 hingegen, also dem Jahr, in dem die schreckliche Tat von Winnenden stattfand, welche das Ziel einer Verschärfung des Waffenrechts hatte fand 647 Unterzeichner.

    https://www.openpetition.de/petition/online/waffenrecht-verschaerfung-des-waffengesetzes

    Mit anderen Worten: es haben sich mehr als 34 mal so viele Menschen dafür ausgesprochen, das Waffenrecht nicht zu verschärfen, als es zu verschärfen.
    Noch anders gesagt: sobald es erforderlich ist, ein Minimum an Aktivität aufzubringen, kann der Wunsch nach einer Reduktion von Waffen in der Bevölkerung nicht nachgewiesen werden. Käme es zu einer echten Abstimmung erscheint es nicht ausgeschlossen, dass wir in Deutschland ein ähnliches Ergebnis erzielten, wie in der Schweiz.
    Eine selbsternannte intellektuelle Elite behauptet einen Sicherheitsgewinn durch eine Reduktion ddes privaten Waffenbesitzes. Offensichtlich findet diese Behauptung nur in bestimmten Politikerkreisen und Medien Anklang, nicht aber in der Bevölkerung.

    Der von Herrn Prof. Pfeiffer „nachgewiesene“ Wunsch nach weniger Waffen in der Bevölkerung erinnert ein wenig an den Wunsch der Models in dem Film „Miss Undercover“ nach dem Weltfrieden. Natürlich ist man für mehr Sicherheit und wenn die Medien das Bild einer waffenstarrenden Nation und gefährlichen und schießwütigen Sportschützen zeichnet, verwundert es nicht, wenn auf die Frage, ob man für weniger Waffen in der Bevölkerung ist, mit Ja antwortet. Ganz offensichtlich aber sind knapp 35-mal so viel Menschen dafür zu mobilisieren, sich gegen eine weitere Verschärfung des Waffenrechtes auszusprechen.
    Setzt man die Anzahl der Petenten zueinander ins Verhältnis, sind mehr als 97 % der Petenten gegen eine Verschärfung des Waffenrechts und lediglich 3 % für eine solche Verschärfung.
    Vielleicht sollte dies zu denken geben.

    Gruß Volker

  5. pgj meint:
    15.Februar 2013 at 19:00

    Jetzt verhönt dieser Heuchler auch noch die Maueropfer. Perverser gehts ja wohl nicht mehr.
    Blos gut das beim BVG noch vernünftige Richter sitzen, die wissen was es heist eine Demokratie zu schützen.
    Peter

  6. Grafe verliert – so kann´s kommen « Semper Fidelis meint:
    15.Februar 2013 at 21:31

    […] Benedikt von Meinungsterror hat Grafe ein wenig genauer […]

  7. Christian meint:
    15.Februar 2013 at 21:49

    Wahre Worte… Da zieht einer echt Falschluft… Der Mann braucht ne Therapie, um seine Trauer aufzuarbeiten…

    Viele Grüße…

  8. Aled meint:
    16.Februar 2013 at 15:13

    Roman Grafe ist nicht in der Lage, den Sinn von Rechtsstaatlichkeit annähernd zu begreifen. Die Rechtsstaatlichkeit ergibt sich stets aus dem Verhältnis zwischen Grundrechten und den Gesetzen, die das Nähere bestimmen.
    Rechtswidriges Handeln im Sinne einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat per se ist nicht vom Grundgesetz gedeckt. Über diesen Grundsatz hinaus jedoch müssen Einschränkungen von Grundrechten zielführend sein. Die Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Prinzip schlechthin muss dabei stets gewahrt bleiben.

    Ein Verbot ist die allerletzte Konsequenz und muss
    erforderlich und geeignet sein,
    um dadurch eine Gefährdung abwenden oder erheblich herabsetzen zu können.

    Die Realität sieht jedoch völlig anders aus. 0.2% in der PKS erfassten Straftaten werden mit Schusswaffen begangen. Die Piratenpartei hat vom BKA das Lagebild der Schusswaffenkriminalität angefordert. Daraus ergibt sich für 2011ein Anteil von 4% aus legalem Besitz stammenden Schusswaffen. In den allermeisten Fällen handelt es dabei ohnehin um Beziehungs- bzw. Eifersuchtsdramen im häuslichen Bereich, wo meist andere Tatwerkzeuge aus dem alltäglichen Gebrauch verwendet werden.

    Die Gefährdung ist trotz des Massakers in Winnenden durch legal besessene Schusswaffen ist demnach generell als extrem gering und für die Öffentlichkeit noch geringer einzustufen. Die rechtsstaatlichen Voraussetzungen der Erforderlichkeit und Tauglichkeit zu einem Besitzverbot liegen demnach objektiv nicht vor. Zumal die Größenordnung illegal und sich jeglicher gesetzlicher Kontrolle entzogener Schusswaffen geschätzt viermal so hoch oder noch höher ist wie die der legalen Waffen.

    Die Begründung der Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht konnte nicht anders ausfallen. Alles andere hätte mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit erschüttert.

    Roman Grafe aber lässt in seinem vierseitigen Sermon schlicht und einfach den größten, maßgeblichen, aber nicht in seinem Sinne verwertbaren Anteil der Realität außen vor. Diejenige Realität, die anteilig nicht in seine Sendbotenrhetorik passt. Er selbst verrät ein gerütteltes Maß vorsätzlicher Ignoranz – eine tödliche Ignoranz gegenüber einer Realität, in der fast durchweg illegale Schusswaffen verwendet werden. Eine Ignoranz gegenüber den Grundrechten von unbescholtenen, auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung regelmäßig überprüften, legalen Waffenbesitzern. Und gegenüber Büchsenmachern, denen die wirtschaftliche Grundlage entzogen würde.

    Roman Grafe sei als Publizist ins Gesangbuch geschrieben: Zur Wahrheit gehört bekanntlich Vollständigkeit, zur Rechtsstaatlichkeit Verhältnismäßigkeit. Der man durch saubere, umfassende Recherche weitgehend entsprechen kann. Aber wohl nicht dazu bereit ist, wie man anhand der teils polemischen Reaktion aus dem Schreiben entnehmen kann.

  9. FatJoe meint:
    16.Februar 2013 at 18:59

    Roman Grafe sollte sich interessanteren Themen widmen, bei denen ihm Aufmerksamkeit geschenkt wird. Jetzt gerade aktuell, Pferdefleisch in Lasagne.

  10. Waffen – Waffenbesitzer – Waffenrecht meint:
    16.Februar 2013 at 20:30

    […] Kämpfer für die einzige alleingültige Wahrheit wütet er jetzt gegen die Richter: Meinungsterror Gespeichert unter Medien, Politik, Rant, Waffenrecht ← Warum man Waffen nicht los […]

  11. Ulfhednar meint:
    16.Februar 2013 at 21:31

    Grafe zeigt mal wieder wie viel Ahnung er von der Materie hat: Keine.
    z.b. ist das Bushmaster-Sturmgewehr ein Vollautomat und in Deutschland nicht legal erhältlich. Was erhältlich ist ist die Zivilversion, ein Halbautomat mit 2-Schussmagazinen (zumindest für Jäger, Sportschützen dürfen glaube ich größere Magazine haben). Hierbei handelt es sich um eine Selbstladebüchse, nicht um ein Sturmgewehr.

    Auch sind Luftdruckwaffen keine „nicht-tödlichen“ Schusswaffen, sie haben lediglich eine geringere effektive Reichweite als Feuerwaffen. Bei Schüssen auf große Distanz (Heckenschützen) mag das einen Unterschied machen, bei Amokläufen in beengten Räumen (Schulen) ist ein 6,5mm Gasdruck-Halbautomat genauso tödlich wie eine 9mm Beretta.

    Genauso bescheuert ist es, Breivik als Sportschütze darzustellen. Ja, er war Sportschütze. Mit seiner Tat hatte das jedoch nichts zu tun. Er leitete übrigens auch eine politische Initiative bevor er zum Reichskanzler wurde, genau wie Herr Grafe. Vergleicht Grafe sich deshalb mit ihm? Nein. Wieso dann Sportschützen?

    Auch großartig finde ich das Beispiel Japan. Es stimmt dass das Risiko, mit einer Schusswaffe getötet zu werden dort weit geringer ist. Dass die dortige Justiz weit von Rechtsstaatlichkeit entfernt ist (Angeklagte werden fast immer verurteilt, auch bei Beweislagen, die in der westlichen Welt zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen führen würden) verschweigt Grafe. Eine solche Situation hatten wir in D auch schon einmal, genau wie ein relativ striktes Waffengesetz.
    Wem noch nicht klar ist wovon ich rede: Im Bereich der Waffengesetze gibt es sehr starke Ãœbereinstimmungen zwischen der Initiative „Sportmordwaffen“ und der NSDAP. Um es mit einem Grafschen Statistiktrick auszudrücken: 100% des Programms von Sportmordwaffen ähneln dem der NSDAP (es handelt sich zwar nur um die Forderungen zum Waffengesetz, aber das kann man verschweigen). Und nun eine absolut unsinnige Schlussfolgerung, die einem schlecht informierten Leser korrekt erscheint: Sportmordwaffen.de ist eine rechtsextreme Organisation, die auf die Ermordung aller andersdenkenden abzielt. Voila, eine Aussage die Grafe selbst nicht besser hätte glaubbar machen können.

  12. Ass. jur. Wilhelm Löffelsend meint:
    16.Februar 2013 at 21:38

    Man merkt Grafe noch den „Ossi“ an. In der SBZ bzw. „DDR“ war jeder Waffenbesitz – wie schon bei Adolf Hitler (Reichswaffengesetz 1938) – streng reglementiert, um das Volk möglichst von Waffen fernzuhalten – die könnten ja gegen die Diktatoren gerichtet werden.

    Typisch für alle Diktaturen, denen Grafe und seine rot-grünen Helfershelfer offensichtlich immer noch anhängen!

  13. EsEf meint:
    16.Februar 2013 at 21:39

    “Das Eigentümliche am Wahn ist die Illusion, klar zu denken”
    (Rincewind)

    Und diese Binsenweisheit sieht man bei Grafes Ergüssen wieder mal eindrucksvoll bestätigt.

  14. Ralf N. meint:
    18.Februar 2013 at 13:41

    nachdem ich gelesen habe, woher Herr Grafe eigentlich stammt, wurde mir einiges klar. Wer mit Waffenverbot für den Normalbürger und Mord durch staatliche Stellen ( an der innerdeutschen Grenze ) aufgewachsen ist, der muss zwangsweise eine Neurose gegen legale Waffen entwickeln. Soll er doch erst mal seine eigene Vergangenheit aufarbeiten.

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