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Große Angst vorm kleinen Bürger

Von Benedikt Krainz | 12.Dezember 2015

Nicht nur in der SZ sieht und liest man derzeit Berichte über sich bewaffnende Bürger und die diesbezüglichen Bedenken von Politikern, Verwaltungsbeamten und Polizeifunktionären.

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Für mich stellt sich hier die Frage, weshalb in Deutschland Teile der „Obrigkeit“ eigentlich so ein großes Problem mit „bewaffneten“ Bürgern haben.

Die Polizeigewerkschaft GdP sieht den Trend zur Selbstbewaffnung mit Sorge. Das sei der falsche Weg, um sich und sein Eigentum zu schützen, sagt GdP-Landesvorsitzender Hagen Huske.

Bei der Masse der Menschen, die derzeit frei erwerbbare Mittel zum Selbstschutz erwerben, handelt es sich um ganz normale, arbeitende und Steuern zahlende, unbescholtene Bürger.

Von denen viele jeden Tag im Berufsleben Verantwortung für Dritte tragen. Ob als Busfahrer, Automechaniker, Gasinstallateur, Arzt, Krankenschwester, Altenpfleger. Wir vertrauen denen, die unsere Lebensmittel verarbeiten und zubereiten, dass sie uns nicht vergiften und darauf, dass uns beim Friseur nicht die Kehle durchgeschnitten wird. Auf dem Weg zur Arbeit vertrauen wir darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht zum Geisterfahrer mutieren. Viele engagieren sich in Freiwilligen Feuerwehren, THW oder Rettungsdiensten und trainieren in ihrer Freizeit dafür, Menschen in Not zu helfen. Andere schickt man auf die Reise, um unsere „Freiheit“ unter Einsatz ihres Lebens am Hindukusch zu verteidigen.

Aber wenn jemand von denen zum Selbstschutz eine Dose Pfefferspray oder eine Gaspistole mit sich herum trägt, dann auf einmal soll dieser Mitbürger eine Gefahr für sich und andere darstellen? Wie gering muss man den „Normalbürger“ schätzen, um ihm mit derart Misstrauen zu begegnen und sein Verantwortungsbewusstsein abzusprechen?

In vielen unserer Nachbarländer ist es vollkommen legal und normal, dass unbescholtene und entsprechend geschulte Bürger scharfe Schusswaffen zur Selbstverteidigung besitzen und auch führen dürfen. Ohne, dass sich deshalb in Tschechien, Österreich oder der Schweiz ständig Bürger Schießereien liefern oder jemand aus Angst davor auf Urlaub in diesen Ländern verzichten würde.

Bei uns dagegen bekommen Waffenscheine nur Bonzen, Prominente, hochgestellte Beamte und Spitzenpolitiker. Nur deren Leben ist es wert, mittels Schusswaffe verteidigt zu werden. Das Fußvolk mit dem weniger wertvollen Leben darf die 110 wählen und hoffen, dass jemand abnimmt und der nächste Polizeiposten nicht zwischenzeitlich eingespart wurde.

Darüber muss endlich eine Diskussion geführt werden, mit den Bürgern und nicht nur über ihre Köpfe hinweg.

Topics: leserbrief, Waffenrecht, Weltverbesserer | 5 Kommentare »

5 Kommentare to “Große Angst vorm kleinen Bürger”

  1. Kurt Schweizer meint:
    12.Dezember 2015 at 23:32

    Da ist was Wahres dran. In meiner Region wartet man mindestens 20 Minuten. Es sei den der Streifenwagen ist zufällig gerade in der Nähe u. hat nichts wichtigeres vor.

  2. Stefan Rothe meint:
    13.Dezember 2015 at 08:12

    Besser hätte man es nicht auf den Punkt bringen können. Ich würde mir aus tiefstem Herzen wünschen, dass JEDER Bürger und JEDER Politiker diese Zeilen liest!

  3. Hans Berger meint:
    14.Dezember 2015 at 17:33

    Nun bin ich ja kein SSW-Besitzer, aber stell dir vor, du nimmst deine SSW Abends mit beim Spaziergsng durch die Stadt. Nun ist auf deinem Weg von A nach B zufällig ein Weihnachtsmarkt dazwischen, aber DU darfst nicht mal am Rand entlanglaufen, du musst dich wie ein räudiger Hund durch Parallelgassen hangeln um ja nicht das Marktgelände zu betreten.

    Oder: gleiches Beispiel. Deine hübsche Begleitung fragt jetzt, ob ihr noch spontan zusammen ins Kino geht. Du musst verneinen, weil du deine SSW nirgends vor dem Eingang wegsperren kannst.

    Oder du willst mit Begleitung ins Theater, allerdings weil es ein schöner, lauer Sommerabend ist, zu Fuß. Der Fußweg führt durch ein „Problemviertel“, daher denkst du daran, zur Sicherheit deine Mini-SSW in die Herenhandtasche zu packen. Da musst du dich entscheiden: SSW oder Theater. Weil beides ist nicht.

    Oder, oder, oder (was die Rechtsprechnung mittlerweile alles als öV ansieht geht auf keine Kuhaut mehr)

    Wohlgemerkt: alles nüchtern, regelüberprüft, gebührenabgetreten und in ordnungsgemäßem Besitz eines kWS. Trotzdem Straftat (keine Ordnungswidrigkeit!) wenn du’s tust.

    Das ist die Rechtslage. Das ist kein Witz. In D ist wenig, was mit Waffenrecht zu tun hat ein Witz. Leider…

  4. Antonius Recker meint:
    16.September 2016 at 20:59

    Genau so ist es. Ein absoluter Spitzenbeitrag. Davon können sich die „staatstragenden“ Medien mal gleich mehrere Scheiben abschneiden!

  5. Peter Lehner meint:
    9.Oktober 2016 at 16:13

    Kann mich nur anschließen, ein absoluter Spitzenbeitrag.
    Als Anmerkung vielleicht noch, den jungen Menschen, denen man die Verantwortung aufbürdet am Hindukusch mit scharfen automatischen Kriegswaffen auf Menschen zu schießen, diesen spricht man in Deutschland das Recht ab, legal Waffen für den Selbstschutz zu erwerben um sich selbst oder die eigene Familie damit zu schützen.

    Ein Geldbote darf/muss in Deutschland eine Waffe
    tragen um das ihm anvertraute Geld zu beschützen.
    Ein/e Vater/Mutter darf keine Waffe besitzen um ihre / seine Kinder zu beschützen.
    Man sieht was der heutigen Gesetzgebung wichtiger ist.

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