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Unglaublich! Schreckschüsse ausgerechnet an Silvester!

Von Benedikt Krainz | 27.Mai 2011

Seit Jahrzehnten sind „Schreckschusspistolen“ für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich, lange Zeit konnte man sie sogar bei Quelle oder Neckermann ordern. Die Anzahl der in Schubläden, Handschuhfächern, Nachttischchen oder sonstwo deponierten „Gasern“ dürfte in die zig Millionen gehen.

Was die wengisten Altbesitzer wissen werden: Seit 2003 darf man diese Geräte in der Öffentlichkeit nur dann führen, wenn man einen, selbstverständlich kostenpflichtigen, „Kleinen Waffenschein“ gelöst hat. Nur dann darf man die Dinger nicht nur besitzen, sondern auch in der Tasche stecken haben, wenn man das Haus verlässt. Auch das Schießen, auch an Silvester, bedarf einer Schießerlaubnis, sofern man dies im öffentlichen Verkehrsraum zu tun beabsichtigt.

Diese Lektion musst nun ein Student aus Gießen lernen und mit 800 Euro Strafe teuer bezahlen:

Pünktlich um Mitternacht wurden Raketen abgefeuert, Knaller gezündet und ein junger Student schoss gar mit einer Schreckschusspistole in die Luft. Mit Folgen. Ein mitfeiernder Bekannter erlitt durch den lauten Schlag der Pistolenschüsse ein Knalltrauma und hat seit dieser Zeit mit Tinnitusgeräuschen im linken Ohr zu kämpfen. Nun musste sich der Silvesterschütze vor dem Gießener Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Dass er die Waffe gar nicht erst hätte abfeuern dürfen, war dem 23-jährigen Studenten gar nicht bewusst gewesen. »Ich habe sie damals von meinem Vater geschenkt bekommen und sie immer zu Silvester benutzt«, sagte er vor Gericht aus. Doch für den Gebrauch einer Schreckschusspistole benötigt man den sogenannten »kleinen Waffenschein«, wie Oberamtsanwalt Moch betonte.

Einmal mehr hat sich gezeigt, dass das deutsche Waffengesetz voller Tücken und Fallstricke ist, in der sich hauptsächlich Bürger verfangen, denen gar nicht bewusst ist, dass sie einen Gesetzesverstoß begehen.

Bisher unbescholtene Menschen landen vorm Richter, weil die Spielzeugpistole vom Sohnemann offen im Auto lag, weil das Dienstmesser außerhalb der Kaserne am Mann war, weil Nachbarn beim Anblick Krieg spielender Kinder vorsorglich das nächste SEK angefordert haben oder weil das Butterfly-Messer aus dem letzten Urlaub vom deutschen Gesetzgeber als besonders gefährliches Teufelszeug angesehen wird.

Oder eben, weil ein Bürger auf den völlig abwegigen Gedanken kommt, ausgerechnet an Silvester mit einer Knallpistole zu knallen.

Topics: Justiz, Medien, Satire, Waffenrecht | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Unglaublich! Schreckschüsse ausgerechnet an Silvester!”

  1. Dan More meint:
    27.Mai 2011 at 11:45

    Nichzuvergessen sind die mittlerweile zwei oder drei bekannten Fälle jüngster Zeit, bei denen ein Pilot und ein Jugendlicher sich wegen dem Besitz einer Jagd/Präzisionszwille vor dem Gesetz rechtfertigen müssen.

  2. zdago meint:
    28.Mai 2011 at 20:56

    na ja – auch unsere Politeska und ihre willigen Kuttenfurzer wissen, daß freie Menschen den Anspruch auf Waffen haben – unfreie allerdings müssen entwaffnet werden, damit sie jeder Willkür unterworfen werden können.
    Wir erleben hier die psychologische geschickt inszenierte Unterwerfung in die absolute Hilfslosigkeit des Volkes nach dem Motto: wer kein Wort für Widerstand kennt, ist für immer unterworfen!

    Im übrigen wurden schon Soldaten entlassen, weil sie in ihrer Freizeit Paintball spielten !
    mfg zdago

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