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Lifestyle-Handtäschchen meets Waffenrecht

Von Benedikt Krainz | 15.Mai 2012

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Okay, bis vor kurzem hatte ich auch keine Ahnung, was eine „Clutch“ ist. Die Damen wissen natürlich, was damit gemeint ist, den Herren empfehle ich z. B. diesen „Welt“-Artikel.

Jetzt wissen wir: Eine „Clutch“ ist eine ziemlich kleine Handtasche ohne Tragegriffe und mit wenig Stauraum, die sehr teuer sein kann und – auch das gibt es – mitunter unter das Waffengesetz fällt:

Für eine Besitzerin der Boxclutch „Knuckle Duster“ von Alexander McQueen (um 1400 Euro) hat es sich jedoch vorerst ausgefreut. Wie die Zeitschrift Focus berichtet (19/2012), wurde ihr die teure Tasche am Münchner Flughafen abgenommen – und die Polizei alarmiert.

Zugegeben, guter Style macht süchtig, aber ist das nicht etwas übertrieben?

Leider nicht. Mode spielt hier eine untergeordnete Rolle. Der Fall ist ernster. Die McQueen-Clutch wird nämlich mit einem Schlagring geschlossen – und die sind in Deutschland verboten. Nun wird gegen die Dame wegen illegalen Waffenbesitzes ermittelt.

Na, da sind wir doch alle erleichtert, dass hier eine potenzielle FlugzeugentführerIn ihrer gerechten Strafe zugeführt wird. Wo kämen wir hin, wenn modebewusste Damen einfach so Handtäschchen tragen könnten, deren Verschluss einen Schlagring imitiert?

Doch es kommt noch besser:

Was würde ein Schuldspruch bedeuten?

Ziemlich viel Ärger für alle Boutiquen, die das Täschchen führen. Sie könnten eine Anzeige wegen „gewerbsmäßigen Waffenhandels“ kassieren. Das Haus McQueen könnte man dann sogar wegen „internationaler organisierter Kriminalität“ belangen.

Das ist übrigens KEINE Satire. Das ist deutsches Waffenrecht.

Wieviel Personal und sonstige Resourcen bei deutschen Behörden durch solchen Unfug gebunden und verplempert werden, mag man sich gar nicht ausmalen.

Wahrscheinlich wurden schon Kunden- und Bestelllisten entsprechender Versandhändler sichergestellt und hunderte Polizisten werden in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Besitzerinnen solcher Schlagring-Clutches „besuchen“ und deren illegale, verbotene Gegenstände beschlagnahmen.

Der Amtsschimmel wiehert und während die Besitzerin eines harmlosen Modeaccesoires die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt, freuen sich echte Totschläger und Schwerverbrecher derweil, dass die Staatsmacht mit weit wichtigeren Dingen beschäftigt ist, als sich ihnen zuzuwenden.

So gesehen, kommt das deutsche Waffenrecht wenigstens einer Bevölkerungsgruppe zugute:

Den Kriminellen.

Topics: Bürgerkriminalisierung, Justiz, Waffenrecht | 4 Kommentare »

4 Kommentare to “Lifestyle-Handtäschchen meets Waffenrecht”

  1. R. Krieger meint:
    17.Mai 2012 at 18:24

    …und die Komentarfunktion zum Won Artikel wurde deaktiviert das sagt doch alles^^

  2. Katja Triebel meint:
    5.August 2012 at 23:33

    Der Amtsschimmel hat erneut zugeschlagen:
    http://www.bild.de/unterhaltung/royals/deutsche-royals/graefin-von-pfuels-handtasche-verhaftet-25495820.bild.html

  3. Shuriken & Ritsch-Ratsch-WUUUUUMMMMMM! | meinungsterror.de meint:
    24.August 2012 at 12:36

    […] mittlerweile sogar Garderobenhaken, die nur aussehen wie Wurfsterne, von der verhängnisvollen Schlagring-Clutch ganz zu schweigen. Diese Gegenstände bzw. Waffen sind nicht mehr gefährlich als andere, nicht […]

  4. Norbert L. meint:
    9.September 2013 at 02:12

    Find ich richtig gut…!!

    Jeh mehr “ Normalbürger “ negativen Kontakt mit den inzwischen völlig absurden Regelungen des Waffengesetzes bekommen, desto besser.
    Genau diese Leute sind es nämlich die immer allzu begeistert in die Hände klatschen wenn es wieder mal um “ Verschärfungen “ des Waffengesetzes geht.
    Immer hübsch nach dem Motto…: „Ich hab zwar keine Ahnung, aber Waffengesetz kann gar nicht scharf genug sein, weil ich micht dann ganz doll beschützt fühle und es mich ja eh nicht betrifft……. “

    Tja…., war wohl nix…..

    Tja……,

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