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Augenmaß: Nur € 2.800 Strafe für zur Polizei gebrachte Patrone

Von Benedikt Krainz | 18.Januar 2011

Kanonenspatz
Um auch bei zukünftigen Waffenamnestien die Bürger zu ermutigen, illegal besessene Waffen und Munition bei der nächsten Pollizeiwache abzugeben, hat man im Kreis Aschaffenburg darauf verzichtet, gegen einen 64-jährigen Lehrer die Höchststrafe zu verhängen.

Für eine einzelne Patrone, die der Lehrer im Rahmen der 2009er Waffenamnestie zur Polizei gebracht hat, wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt. Immerhin hätte man ihn auch für ein Jahr ins Gefängnis stecken können.

Das hätte er sich aber auch denken können, dass man zwar Containerweise illegale Schusswaffen straffrei abgeben konnte, dies aber nicht für eine einzelne Patrone gilt, wenn die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Weiß doch jeder. Und falls nicht, Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe, wie in einem ähnlichen Fall auch eine 76 Jahre alte Dame feststellen musste.

Die Aussicht auf derartige Strafnachlässe wird auch bei der nächsten Waffenamnestie dafür sorgen, dass brave Bürger in Scharen ihre illegalen Andenken an die Wehrdienstzeit ordungsgemäß zur Polizei bringen und nicht einfach in den nächsten See oder Briefkasten schmeißen. Ganz bestimmt.

Nachtrag 19.01.2011 (link gefunden auf Waffen-Online):

Statt seine Patrone zur Polizei zu bringen, hätte sich der Lehrer besser eine illegale Pistole besorgt, damit herumgeballert und einen Menschen verletzt. Dafür gibts in Deutschland verständnisvolle Richter und eine lächerlich geringe Bewährungsstrafe.

Topics: Allgemein, Bürgerkriminalisierung, Justiz, Waffenrecht | 6 Kommentare »

6 Kommentare to “Augenmaß: Nur € 2.800 Strafe für zur Polizei gebrachte Patrone”

  1. Bundi meint:
    19.Januar 2011 at 09:38

    Aua. Hauptsache, dass in Bremen und anderswo „Jugendliche“ mit zig Vorstrafen immer wieder Bewährung erhalten, bis sie endlich einen ganz totgeschlagen haben. Toller Rechtsstaat.

  2. Oliver meint:
    19.Januar 2011 at 16:50

    Super Kommentar! Danke Hr. Krainz!

  3. Volker meint:
    21.Januar 2011 at 21:51

    Unglaublich, in der Sache und in der Konsequenz. Wie könnte man diese Straftat einem größeren Leserkreis zugänglich machen.

    Im gleichen Zusammenhang muss ich auch bemerken, dass ich schon seit über einem Jahr tief betroffen über die Menschen bin, die ihre Brot- und Fleischmesser nach dem Kauf ungeschützt vor Ihrem eigenen Zugriff nach Hause bringen. Insbesondere bei Hausfrauen kann ein solches Verhalten fast immer beobachtet werden.

  4. Von Marx und Murks und tarnen und täuschen | meinungsterror.de meint:
    29.August 2011 at 13:16

    […] bestraft wird – völlig unbedarfte deutsche Rentner wurden wegen des Besitzes einzelner Patronen zu 2.800 bzw. 780 Euro Geldstrafe verurteilt – steht erst Mal in den […]

  5. Aufgepasst zur Fasenacht! | meinungsterror.de meint:
    6.Februar 2012 at 11:50

    […] welche Urteile im Namen des Volkes wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erfolgt sind, kann man hier oder hier […]

  6. Fantasy in der Realität meint:
    26.Februar 2012 at 20:57

    […] Waffenbesitzer unmöglich. Man kriegt so was einfach nicht. Jedenfalls nicht auf legalem Wege und kein Sportschütze würde seine Zuverlässigkeit riskieren, indem er versuchen würde, sich auf dem Schw…. Und auch die würde keine Baggerschaufel durchschlagen, wie im Film gezeigt. 3. Der Typ behauptet […]

Kommentare

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