« Falsches Tatmittel: Massenmord in China für deutsche Medien uninteressant | Home | Grüne Folklore in Sachsen: Alle Jahre Lippmann »
BMI-Referentenentwurf: Herber Schlag gegen IS-Terroristen
Von Benedikt Krainz | 4.Februar 2019
Mossul – Unbestätigten Berichten des Nachrichtensenders Al Jazeera zufolge soll es in den letzten Tagen in den noch vom sogenannten „Islamischen Staat“ besetzten Gebieten zu mehreren mysteriösen Todesfällen unter Daesch-Terroristen gekommen sein. Nach nicht näher benannten Quellen aus dem Umfeld westlicher Geheimdienste wurde erstmals eine neue Form der psychologischen Kriegsführung eingesetzt, bei der zielgruppenbezogener Humor beim Adressaten einen tödlichen Lachanfall auslösen soll. Da die humoristischen Spitzen nur von Eingeweihten verstanden werden, sollen Lachtod-Kollateralschäden weitestgehend vermieden werden.
Dabei sollen die Vorbereitungen für die Operation „Zwerchfell“ bereits Ende 2015 unter dem Vorwand der Ausarbeitung einer „EU-Feuerwaffenrichtlinie“ angelaufen sein. Um dem komplexen Plan Authentizität zu verleihen, übernahm Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trotz, ääh, Ischiasbeschwerden persönlich die Federführung und schaffte es dank der Unterstützung einiger zuverlässiger Kommissare, die Feuerwaffenrichtlinie planmäßig durchs EU-Parlament zu bringen.
Den schwierigsten Teil des ausgeklügelten Planes musste die deutsche Ministerialbürokratie übernehmen. Hier galt es, einen extrem bürokratischen und weltfremden Referentenentwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zusammenzuzimmern, der sich ausschließlich auf rechtstreue Bürger auswirkt. Unter keinen Umständen durfte dieser Referentenentwurf in der Lage sein, auch nur einen zukünftigen Terroranschlag auch nur annähernd zu verhindern, sollte die Operation Erfolg haben.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter dem vorgeschobenen Motto „Bürokratieelaborate auch für Migranten lesbar machen“ schließlich auch diesen Referentenentwurf ins Arabische übersetzte und in den sozialen Netzwerken teilte, musst man nur noch warten, bis eine Kopie auch bei IS und Boko Haram landet. Welche tödliche Effizienz diese als „Referententwurf“ getarnte Waffe entwickelte, zeigen Auszüge aus Abhörprotokollen:
—Auszug Abhörprotokoll vom 2. Februar 2019, 21.19 Uhr Ortstzeit —
O.: „Haha, diese ungläubigen Hunde. Damit wollen die unsere Brüder stoppen?“
A.: „Was meinst du?“
O.: „Hier, kam gerade von Abu N. über WhatsApp. Die Deutschen sind wieder super schlau und wollen unseren Gotteskriegern durch ihr Waffengesetz Einhalt gebieten.“
(lautes Gelächter mehrerer Personen)
N: „Was planen sie denn, etwa den ganz, ganz kleinen Waffenschein für Wasserpistolen? Damit sie ihre SEKs für Einsätze in Kindergärten noch weiter überstrapazieren?“
(erneut lautes Gelächter)
O: „Das (Lachanfall) glaubt ihr mir nicht… (prustendes Lachen)… die wollen (quiteschendes Lachen)… DEKOWAFFEN und (grunzendes Lachen)…VORDERLADER.. (hysterisches Lachen) registrierpflichtig machen!)
(sehr lautes, sehr lange anhaltendes Gelächter mehrerer Personen)
N.: „(kichert)…Bruder, willst du uns ein Kamel aufbinden (herzhaftes Lachen)?“
A: „(gröhlt)…oder ist heute bei den Kuffar erster April (prustendes Lachen). DEKO-Waffen registrieren? Und VORDERLADER? (lachflash)“
O.: „Hör auf, mein Zwerchfell! (hustendes Lachen) Was glauben die, wer ihre Todfeinde sind? Die Requisiteure der Landesbühnen Baden-Württemberg?“
(sehr lautes, sehr lange anhaltendes Gelächter mehrerer Personen)
N: „Oder-oder—Davy Crockett? Jack Sparrow? (sehr hysterisches Lachen)“
A: „(kurzatmiges Lachen) So nach dem Motto ‚Hände hoch, oder ich spanne den Hahn meiner (röchelndes Lachen) Steinschlosspistole. Ich bin der (erschöpftes Lachen) Abu Räuber Hotzenplotz und töte alle Ungläubigen‘…!“
(langes, durch Husten unterbrochenes Lachen mehrerer Personen)
O.: „(prustendes Lachen)…der ‚Abu Räuber Hotzenplotz‘! (wieherndes Lachen) …ich kann nicht mehr…(abschwellendes Lachen)…“
A: „(keuchendes Lachen)…was schreiben die in ihr Pflichtenheft bei der Beschaffung von ballistischen Schutzwesten. ‚Muss einer Musketenkugel aus 50 Ellen Entfernung standhalten‘?!? Wen halten die für ihren Feind, die Rotröcke?!? Looooooool… (röchelndes Lachen)“
N.: „…aufhören… aufhören… aber einen habe ich noch: (vorfreudiges Prustgelächter) Machen wir zukünftig Durchsagen ‚Wir bitten unsere Opfer, ihre Position nicht zu verändern, während wir unser Schießpulver abmessen und die Kugel pflastern, vielen Dank!‘…(gröhlendes, dann sterbendes Lachen)…“
Hier verzeichnet das Abhörprotokoll noch langes, leiser werdendes Dauergelächter von mehreren Personen. Später diverse leise, undefinierbare Geräusche, die nach Ansicht von Rechtsmedizinern auf das multiple Platzen bzw. Zerreißen von diversen inneren Organen und Blutgefäßen zurückzuführen ist und zu einem unmittelbar eintretenden Exitus geführt hat. Gefolgt von drei dumpfen, lauten Geräuschen, als die toten Terroristen auf dem Boden aufschlugen.
— Ende Auszug Abhörprotokoll —
Ähnliche Vorfälle wurden aus Dutzenden Terrorverstecken rund um den Globus gemeldet. Die Genialität eines Referentenentwurfes aus der deutschen Ministerialbürokratie hat den Islamischen Staat ohne jedes weitere Blutvergießen im Alleingang besiegt. Deutschland hat endlich die Welt gerettet…
Tja, so könnte es natürlich auch sein. Der ganze ‚vermeintliche‘ Irrsinn dieses Referentenentwurfes dient nur dazu, Terroristen dazu zu bewegen, sich bei der Lektüre desselben totzulachen.
Dem unbescholtenen Bürger dagegen wird das Lachen schnell vergehen.
Leider steht zu befürchten, dass dieser Irrsinn Rechtskraft erlangt und dafür sorgt, dass Tausende kriminalisiert werden. Für den nicht registrierten Besitz von frei erwerbbaren, antiken Vorderladern, für den nicht registrierten Besitz von frei erwerbbaren, schussunfähigen Dekowaffen, für den nicht registrierten Besitz von frei erwerbbaren Magazinen mit zu hoher Kapazität. Nichts davon ist geeignet, einen zukünftigen Terroranschlag zu verhindern, noch hätte ein entsprechendes Gesetz einen der geschehenen Terroranschläge verhindert.
Langsam müsste auch der letzte Gutmeinende erkennen, dass die hässliche Fratze des allmächtigen, alles kontrollierenden und dem eigenen Bürgern extrem misstrauenden Obrigkeitsstaates unter der 1945 und 1989 aufgetragenden „mündige-Bürger“-Theaterschminke unverhohlener hervorglotzt, denn je. Wer sich sogar vor nicht registrierten antiken Musketen und Dekowaffen mit dem Gefahrenpotenzial eines Dosenöffners fürchtet, der liegt in Punkto Paranoia mit den DDR-Oberen auf Augenhöhe.
Topics: Bürgerkriminalisierung, Freiheitsgedanken, Lug und Trug, Parteien, Satire, Waffenrecht, Weltverbesserer | 11 Kommentare »
5.Februar 2019 at 06:22
Mann, ich hab schon zum Kotzen gelacht als die Pseudoüberwachung für Treibmittel als Heilserwartung gefeiert wurde.
Die aktulle, dreiste Antiterroreinrede ist leider vollkommen unglaubwürdig, es geht nur um die fortwährende Kriminalisierung von noch so harmlosem Legalbesitz…
Konsequent wäre es Wasserrohr und Stahlblech zu verbieten (Vorderlader und Magazine), und 3D-Drucker…
5.Februar 2019 at 08:12
Ich kann verstehen, dass fast alle meine Schützenkollegen, Jäger, Schiessstandbetreiber und Waffensammler alternativ denken und vielleicht dann wählen! Es geht da auch um Jobs oder einfach Passion! Der hohle Gesetzverschärfungsscheiss ging für mich 2010 los, wo ich gerade mit Schiesssport angefangen habe!Ich bekam meinen „Pulverschein“ da noch, ohne in einem Verein gemeldet gewesen zu sein! Ein paar Wochen später machte mein Kumpel den Schein und musste wegen Änderung des Sprengstoffgesetzes einen Verein benennen, wo er schießt! Und dann ging es ja schon weiter mit den Gesetzesänderungen! Aber, dass wir seit November 2015 auf eine Stufe mit Terroristen gestellt werden, das schlägt dem Fass den Boden endgültig aus! Dekowaffen beschränken seit 2016 und jetzt verbieten wollen!Tausende sind davon in den letzten Jahren verkauft worden! Vorderlader, die ebenfalls zu tausenden bei unwissenden Bürgern im Umlauf sind und im Wohnzimmer an der Wand hängen WBK-pflichtig machen?! Magazine, die man sich zum Andenken an die BW-Zeit mitgenommen hat zu verbotenen Gegenständen erklären?!Auf jedem Flohmarkt kann man die Dinger seit Jahrzehnten kaufen! Was ist eigentlich mit Magazinen für Repetierer?! Eigentlich waren die ja mit großer Kapazität nicht erwähnt! Nur für Halbautomaten gab es die 10-Schuss-Regel, jetzt steht da einfach allgemein: „Langwaffen“! Also darf ich in Repetierlangwaffen jetzt auch keine Magazine über 10-Schuss mehr reinstecken?!Was ist mit den UHRs?! Die haben fest verbaute Röhrenmagazine, teils über 10 Schuss Kapazität! Hat wohl noch keiner gemerkt,was?!Ihr da „oben“ seid nicht ganz dicht! Als nächstes wird Feuerwerk verboten, oder was?!Dann Luftpistolen und dann Kinder-Armorces-„Waffen“!Wenn ich das Geld dafür hätte, wäre ich hier schon längst verschwunden! Kämpfen lohnt nicht mehr, denn bei abgehobenen, realitätsfernen und argumentationsresistenten Politikern wird es keine Sportschützen in Zukunft mehr geben! Genießt euer Hobby noch die paar Jahre und gut!Wenn alle jetzt „Grün“ wählen, um die AfD zu verhindern ist das Land komplett im Arsch! Amen!
5.Februar 2019 at 12:52
Kann denn niemand diesem Blödsinn Einhalt gebieten. Was tun unsere Verbände und Vereinigungen???? Wo sind die Leute, die davon leben? Ja vor allem, wo sind die Betroffenen?
9.Februar 2019 at 10:59
Wir alle können dem Einhalt gebieten, denn wir sind der Staat. So habe ich das zumindest vor 45 Jahren in Sozialkunde gelernt „Der Staat ist die Gesamtheit seiner Bürger“. Also Staat tue etwas. Oder ist der wirklich so träge, wie es seine aufmüpfigen Diener glauben, sodass sie machen können was sie wollen und der Staat merkt es erst, wenn es zu spät ist.
Also Schützen, Jäger und Sammler Deutschlands erhebt Euch, zumindest vom Sofa und unterstützt die so gescholtenen Verbände und Vereinigungen im Kampf um unsere Freiheit.
11.Februar 2019 at 19:22
Ich empfehle jeden privaten Legalwaffenbesitzer bei der Europawahl eine Anti-EU-Partei zu wählen.
Und ich empfehle das Buch von Stefan Schubert – Anis Amri und die Bundesregierung.
Oder als Kurzfassung COMPACT 02/2019.
Dort wird sehr anschaulich die Verstrickung deutscher Behörden in den Terroranschlag von Berlin aufgezeigt. Wieder einmal ein Beweis, dass nicht Kriminelle oder Terroristen die größte Gefahr für Freiheit und Demokratie sind, sondern das politische Establischment und ihre willigen Helfer im Staatsapparat.
Seitens unserer „Vertreter“, der Lobby-Verbände vermisse ich ein energischeres Auftreten. Warum hat man sich nicht der Klage Tschechiens gegen die EU-Waffenrichtlinie angeschlossen? – Laut Artikel 4 EU-vertrag unterliegen Angelegenheiten der nationalen Sicherheit ausschließlich dem Handlungs- und Regelungsbedarf der einzelnen Mitgliedsstaaten. Und Waffenrecht und privater Waffenbesitz ist eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit! Geht also Lügen/Säufer-Juncker gar nichts an.
Und unseren Verbotsfetischisten sollte man unter Anderem mal die Frage stellen: „Wieviele der Menschen, die in die KZs verschleppt wurden, waren bewaffnet?“
12.Februar 2019 at 10:05
@ Reinhard,
tatsächlich sind die feuchten Träume der „EU“, also der nationalen Parteien welche sich dahinter verstecken, schon fragwürdig nahe an einer Mischung aus „1984“ und Goebbels Festung Europa. Und die Propagandaorganisationen wie „Pulse of Europe“ hat mehr mit den europäischen Legionären der Waffen-SS gemein als mancher wahr haben will.
Die Tendenz zur Kriminalisierung von Legalbesitz ist ebenso offenkundig, wie unbegründet und bedenklich. Schon die „Magazingehäuse“-Nummer deutet genau in diese Richtung der gezielten Kriminalisierung! Das bedeuten nämlich auch Verbot von Rechteckprofilen und jeder Art von Winkelprofil fas ja schnell zu einem Magazin geklebt, gelötet oder geschweißt werden kann…
Kiminalpräventiv mehr las fragwürdig. Auch nicht besser das die EU-Kommission deren „Waffenrecht“nur mit wahrheitswidrigen Behauptungen begründet hat, was ebenfalls kein gutes Zeichen ist. Gleiche Stoßrichtung wie die Freunde der Bargeldabschaffung, denn dann kann man endlich Negativzinsen durchdrücken.
12.Februar 2019 at 16:56
@ Reinhard
Unsere sog. Lobby wird nicht viel unternehmen (können), da diese durch das Bedürfnisprinzip massiv beschränkt ist. Was wollen die Verbände machen? Sie fördern das Schießen als Sport, nicht zur Selbstverteidigung. Wenn argumentativ Sport gegen SV steht, verliert IMMER der Sportler. Waffenbesitz zur SV ist gem. § 8 WaffG verboten, da nicht aufgeführt. Das erste, was abgeschafft werden muss, ist das Bedürfnisprinzip. Genau das fordern die Verbände nicht, denn dann würden sie sich selbst abschaffen, wenn man plötzlich eine Waffe ohne sportliches Bedürfnis besitzen darf und damit nicht mehr einem Verein/Verband angehören muss. In Österreich ist Waffenbesitz zur SV übrigens erlaubt: vgl. §§ 21 I, 22 I Österr. Waffengesetz.
Das Bundesverwaltungsgericht hat letztes Jahr die Jagd mit Schalldämpfern verboten. Einen ausführlichen Bericht dazu bringt die aktuelle DWJ. Auch hier war das Bedürfnis nach § 8 WaffG zentral.
Wir Waffenbesitzer müssen viel selbstbewusster auftreten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Das ist unbestritten. Folglich hat auch jeder (rechtschaffene) Mensch das Recht, sein Leben zu verteidigen, wenn nötig mit der Schusswaffe. Wie sonst soll man sich gegen z.B. einen Messerangriff wehren? Frauen und Senioren werden übrigen durch scharfe Waffengesetze am meisten benachteiligt, denn sie sind gegen den Angriff eines kräftigen Mannes so gut wie immer wehrlos.
12.Februar 2019 at 20:50
@ Schmied von Kochel
> Wenn argumentativ Sport gegen SV steht, …
Bei welchen Argumenten steht Sport gegen Selbstverteidigung? Die IDPA bietet doch einen Sport an, der Verteidigungsschießen mit Ausrüstung fürs verdeckte Tragen vorsieht.
> Waffenbesitz zur SV ist gem. § 8 WaffG verboten, da nicht aufgeführt.
Stimmt nicht. Es ist nur zu restriktiv, weil nicht zählt, dass man sich selber für eine „gefährdete Person“ hält. (Das tun die Leute, die einen kleinen Waffenschein beantragen, offensichtlich.)
Im Grunde müssten die Behörden auch einen klaren Katalog vorgeben, wie ein Hinterhalt gegen eine gefährdete Person auszusehen hat. Es hilft ja nicht weiter, wenn die Behörde zwar anerkennt, dass die Person gefährdet ist, aber dann behaupten kann, dass eine Schusswaffe zur Verteidigung ohnehin nichts bringen würde. (Vielleicht würde Nothilfe eher funktionieren, aber der Helfer wäre ja bisher nicht gefährdet, und bräuchte daher keine Waffen.)
> Das erste, was abgeschafft werden muss, ist das Bedürfnisprinzip.
Das sehe ich auch so.
> … wenn man plötzlich eine Waffe ohne sportliches Bedürfnis besitzen darf und damit nicht mehr einem Verein/Verband angehören muss.
Man muss keinem Verein angehören, um ein sportliches Bedürfnis nachzuweisen. Es gibt ja keinen Vereinszwang, sondern nur ein Vereinsprivileg mit der gelben WBK. Die entsprechenden Waffen sind für Selbstverteidigung aber sowieso kaum geeignet.
> Wir Waffenbesitzer müssen viel selbstbewusster auftreten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Das ist unbestritten. Folglich hat auch jeder (rechtschaffene) Mensch das Recht, sein Leben zu verteidigen, wenn nötig mit der Schusswaffe.
Das predige ich (im Windschatten von Michael Huemer) schon seit gut drei Jahren:
http://edition.leske.biz/waffen2/huemer_guncontrol_split.html#toc-Subsection-4.2
13.Februar 2019 at 09:09
@ Thomas Leske vom 12.02.19
In jeder Debatte über Waffen in Deutschland stehen sich stets zwei Argumentationsebenen gegenüber. Die Waffengegner argumentieren von der Sicherheitsebene aus und behaupten (völlig unzutreffend), Waffen seien extrem gefährlich, weswegen der Besitz strengstens zu regeln sei. Die Waffenbesitzer sowie deren Verbände und Vereine argumentieren von der Sport-/Hobbyebene bzw. der des Schutzes von Flora und Fauna (Jäger). Allen Menschen ist gemeinsam, dass sie bestimmte (Grund-)Bedürfnisse haben. Die wichtigsten sind Nahrung, Kleidung und ein Dach über dem Kopf. Gleich danach kommt schon das Bedürfnis nach Sicherheit. Was nützen Essen, Kleider und Behausung, wenn man jederzeit überfallen werden kann? Ganz unten in der Bedürfnispyramide sind Hobbys (Sport und Jagd) einzuordnen. Diese Bedürfnisse nach individueller Selbstverwirklichung sind nicht für das Überleben notwendig, sind also verzichtbar, ganz im Gegensatz zur Sicherheit. Da die Waffengegner stets von einer hohen Ebene aus argumentieren, werden sie die Debatte in der Regel immer für sich entscheiden, es sei denn, die Waffenbesitzer fassen sich ein Herz und fangen an, ebenfalls auf der Sicherheitsebene zu argumentieren. Der Waffenbesitzer muss sagen: „Die Polizei kommt immer erst, nachdem ein Verbrechen passiert ist, kann mir also nicht helfen, wenn ich angegriffen werde. Daher fühle ich mich mit meiner Waffe sicherer.“ Dadurch hebt er die Debatte auf dieselbe Ebene wie die Gegner und begegnet ihnen auf Augenhöhe. Ron Siderius hat dieses Dilemma in seinem Buch „Die letzte Verteidigungslinie“ auf den Seiten 344 ff. ausführlich und sehr gut dargestellt. Viele Waffenbesitzer haben aber ein Problem mit dieser Argumentation, weil Schusswaffenbesitz zur SV in Deutschland faktisch verboten ist.
Zwar kann man gem. § 19 WaffG einen Antrag auf Erteilung eines großen Waffenscheines stellen. Insofern ist Waffenbesitz zur SV nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht ausgeschlossen., FAKTISCH aber schon. § 19 WaffG wird in der Praxis so eng ausgelegt, dass kein Normalbürger seine Voraussetzungen erfüllen kann. Das sieht man auch an der Zahl der ausgegebenen großen Waffenscheine. Diese ging von 18.587 im Jahr 2013 auf 10.500 im Jahr 2017 zurück. (Quelle: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/548-schusswaffen-in-der-bundesrepublik-deutschland, Seite 3. Die Behörden werden offenbar angewiesen, die gesetzlichen Anforderungen noch strenger auszulegen als bisher.
Dagegen gibt es sogar im tiefroten Wien (Stand 11/2017) 10.700 Waffenpässe (https://wien.orf.at/news/stories/2880855/), während es in ganz Deutschland wie oben dargestellt nur 10.500 dieser Erlaubnisse gibt. Dies ist aus meiner Sicht eine besonders perfide Art, den Waffenbesitz zur SV unmöglich zu machen. Man verbietet es nicht per Gesetz, sondern erlaubt es sogar, weist die Behörden aber an, die Vorgaben so eng auszulegen, dass sie fast niemand erfüllen kann. Dadurch ist ein Politiker in einer Waffenrechtsdiskussion natürlich erst einmal fein raus, denn er kann zunächst mit der Behauptung kontern, dass es nicht stimmt, dass Waffenbesitz zur SV verboten ist. Faktisch ist es aber ein Verbot. Das sieht man auch an den Aufbewahrungs- und Transportvorschriften, die den Zugriff auf die Waffe derart aufwendig machen, dass SV nahezu unmöglich wird, denn in den meisten SV-Situationen wird für den Verteidigungserfolg ein sehr schneller Zugriff auf die Waffe nötig sein.
14.Februar 2019 at 19:24
@ Schmied von Kochel
Ich glaube, dass Ihr Argument mit der Bedürfnispyramide nicht stichhaltig ist: Im Normalfall ist Gold viel wertvoller als Wasser. Nur bei einem Verdurstenden in der Wüste ist es umgekehrt.
Michael Huemer schreibt zur Abwägung von Menschenleben (also Lebenszeit) und Freizeitvergnügen:
„Betrachten wir die Spannweite von Unternehmungen, deren Hauptwert in der Zerstreuung liegt oder allgemeiner im Lustgewinn: Sex ohne Fortpflanzungsabsicht, Lesen von Romanen, Film- und Fernsehkonsum, Gespräche mit Freunden, Hören von Musik, Essen von Nachspeisen, Ausgehen in ein Lokal, Spielen von Gesellschaftsspielen usf. Wäre es vernünftig all diese Unternehmungen aufzugeben, wenn man dadurch die eigene Lebenserwartung um sagen wir fünf Minuten verlängern könnte?“
Auf der Sicherheitsebene kann man die Debatte immer noch auf zwei Arten führen: Zählt nur der tatsächliche gesellschaftliche Nutzen, oder gibt es ein Recht auf Selbstverteidigung? Auch die Arbeit von John Lott bleibt umstritten, so dass nicht sicher ist, ob bewaffnete Zivilisten die Sicherheit wirklich erhöhen. (Andererseits können sie auch nicht besonders schädlich sein. Die ökonometrische Methode gibt – so gut sie ist – einfach nicht mehr her.)
Wenn der Waffenbesitzer nur sagt: „Daher fühle ich mich mit meiner Waffe sicherer“, kann der Nachbar sagen: „Ich fühle mich in einer hochgerüsteten Nachbarschaft unsicher.“ Man braucht noch eine „Vermutung zugunsten der Freiheit“, um ein Recht auf Waffenbesitz zu begründen.
Praktisch alle Waffengegner argumentieren so, als würde es keine Rechte gegeben, sondern nur Nutzen und Schaden zählen. Damit lassen sich prima Opfer instrumentalisieren, allerdings sind Terroristen im Instrumentalisieren von Opfern noch besser:
http://parabellum.minimalstaat.de/content/sicherheitsluecke-im-plan-der-waffengegner
17.Februar 2019 at 08:52
@ Thomas Leske vom 14.02.19
Sicherheit hat für alle Menschen eine absolut überragende Bedeutung. Die Menschen erwarten vom Staat in allererster Linie zwei Dinge, nämlich innere (Polizei) und äußere (Militär) Sicherheit. Kann der Staat das nicht bieten, schließt man sich in Großfamilien bzw. Clans zusammen. Ein Staat, der bei der Sicherheit versagt, delegitimiert sich von selbst. Im Kontrast dazu sind Hobby und Selbstverwirklichung (Schießsport, Jagd, Waffensammeln) völlig bedeutungslos.
Die Arbeit von John Lott wird immer umstritten sein, denn die Waffengegner werden nie zugeben, dass er Recht hat. Aber das macht nichts. Es ist schwer, Lott etwas entgegenzusetzen oder ihm gar akademische Fehler nachzuweisen. Den Waffenbefürwortern liefert er zahlreiche gute Argumente auf akademischem Niveau, und das ist das Wichtigste.
Wenn der Waffenbesitzer sagt „Ich fühle ich mich mit meiner Waffe sicherer“ und sein Nachbar kontert mit „Ich fühle mich in einer hochgerüsteten Nachbarschaft unsicher“, dann ist das völlig in Ordnung. Beide begegnen sich jetzt auf der Ebene der Sicherheit und keiner von beiden hat jetzt die Möglichkeit zu sagen, das von ihm beanspruchte Rechtsgut sei höherwertig. Jetzt herrscht eine Pattsituation, und das ist schon einmal gut. Nun kann der Waffenbesitzer z.B. sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat und er damit auch ein Recht hat, dieses (sein) Leben zu verteidigen, wenn nötig, mit einer scharfen Schusswaffe.
Alle Waffengegner argumentieren immer nur mit Schaden bzw. Nutzen und lassen Rechte außen vor. Deswegen ist es wichtig, sich mit der Philosophie zu beschäftigen, die hinter dem Recht auf Waffenbesitz steckt. Die Waffenbesitzer in Europa sollten anfangen, die Hintergründe des Second Amendments zu studieren (z.B. „Armed“ von Stephen Halbrook), dann würden sie viele weitere Argumente finden, mit denen sie ihren Waffenbesitz rechtfertigen können und die Gegner würden immer mehr in die Defensive geraten.