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"Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann."

Wiglaf Droste

 


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Alles Banane – Amnesie International

Von Benedikt Krainz | 14.März 2013

Stellen Sie sich vor, sie wollen ein Kilo Bananen kaufen. Die krummen Dinger gibts aber nicht beim Supermarkt Ihres Vertrauens, sondern nur beim Bananenfachhändler. Der muss über eine gültige Bananenhandelslizenz verfügen und jeden Zu- oder Abgang in seinem Bananenhandelsbuch akribisch dokumentieren und für die nächsten Dekaden archivieren.

Einfach mal so, ganz spontan erwerben ist beim lizenzierten Bananenfachhändler natürlich auch nicht:

Selbstverständlich benötigt der zukünftige Bananenerwerber eine Bananenerwerbserlaubnis, welche die genaue Menge, Sorte und Herkunft der legal zu erwerbenden Staudenfrucht genau definiert. Je nachdem, ob es sich um Jagd-, Sport- oder Sammelbananen handelt, gibt es kleine Unterschiede bezüglich der zu erwerbenden Art und Menge der Früchte. Grüne Bananen gibt es nur auf grüne Bananenbesitzkarte (BBK), gelbe auf die gelbe BBK und für die alten Bananen, die sich kaum noch zum Essen eigenen ist gar eine rote BBK erforderlich.
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Themen: Satire, Volksverdummung, Waffenrecht, Weltverbesserer | 4 Kommentare »

Update: „Hier ab vier“ – Ein zweifelhaftes Freizeitvergnügen…

Von Benedikt Krainz | 2.März 2013

Zum Selbstverständnis gebührenfinanzierter Qualitätsjournalisten im öffentlich-rechtlichen Staatsfernsehen gehört es, Skandale aufzudecken und Regelungsbedarf offen zu legen. Der Bürger muss schließlich um jeden Preis vor falsch deklarierten Bioeiern, fest eingebauten Akkus in Navigationsgeräten oder gar Internetseiten, die der richtigen Gesinnung widersprechende Informationen anbieten, geschützt werden.

Mindestens genau so wichtig erscheint der stete Kampf gegen den legalen, privaten Waffenbesitz und die damit einhergehende Agitation gegen das Sportschießen und die Jagd.

Beim Mitteldeutschen Rundfunk scheint man sich darauf zu spezialisieren, sächsische Schützenvereine aufzusuchen, dort ein Fehlverhalten zu provozieren und dann das Ganze als Skandalmeldung über den Äther zu schicken.

Bereits vor einem Jahr verbreitete man unter der Ãœberschrift „Leichtfertiger Umgang mit Waffen“ einen pseudoinvestigativen Bericht. Am 28. Februar 2013 legt man nach, dieses Mal in der Sendung „Hier ab vier“.

So leicht kommen Kinder an Waffen“ lautet die reißerische Ãœberschrift.

Gezeigt wird ein 16-Jähriger, der in Begleitung eines Journalisten bei drei verschiedenen Schützenvereinen mit Kurzwaffen schießen darf. Nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer entsprechenden, schriftlichen Einverständniserklärung hätte er nur mit kleinkalibrigen Waffen schießen dürfen, das sportliche Schießen mit einer großkalibrigen Kurzwaffe ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.

Das Gesetz ist an dieser Stelle eindeutig und das offensichtliche Fehlverhalten der beteiligten Vereine bzw. deren Funktionspersonal soll hier auch nicht in Abrede gestellt werden.
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Themen: Medien, Volksverdummung, Waffenrecht, Weltverbesserer | 18 Kommentare »

Nationales Warteregister

Von Benedikt Krainz | 28.Februar 2013

Seit ein paar Wochen ist es nun in Betrieb, das „Nationale Waffenregister“.

Was hat man uns nicht alles erzählt, wie toll und modern und wie wichtig zur Kriminalitätsbekämpfung das angeblich ist.

Ganz toll wurde uns die nunmehr sekundenschnelle Datenabfrage angepriesen. Fortan könne ein Polizist in Flensburg annähernd mit Lichtgeschwindigkeit prüfen ob bzw. welche erlaubnispflichtigen Schusswaffen ein in Passau, Bochum oder Görlitz gemeldetet Bürger besitzt.

Ob bei einem einer Straftat verdächtigten Bürgers zukünftig „Toto und Harry“ freundlich anklopfen oder ob gleich die Kavallerie in Form von SEK oder MEK anrückt, das wird nicht unwesentlich davon abhängen, was das NWR nach einer konkreten Abfrage an Daten ausspuckt.

Als direkt vom NWR betroffener Bürger sollte man schon im eigenen Interesse wissen, was denn über einen in dieser Monsterdatei gespeichert ist. Sowohl bei der Datenerfassung als auch bei der Übertragung könnten sich ja Fehler eingeschlichen haben und der elektronische Bestand vom tatsächlichen abweichen. Denkbare Fehler reichen von Zahlendrehern bei Seriennummern bis hin zu Schusswaffen, die man nicht oder nicht mehr besitzt, aber im NWR mit dem eigenen Namen verknüpft sind.

Deshalb hat der Gestzgeber den Betroffenen auch die Möglichkeit eingeräumt, beim Bundesverwaltungsamt in Köln eine Selbstauskunft beim Nationalen Waffenregister nach §19 NWRG einzuholen.
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Themen: Bürgerkriminalisierung, Parteien, Volksverdummung, Waffenrecht | 10 Kommentare »

Mitmachen: Petition gegen schottische Luftgewehr-Paranoia

Von Benedikt Krainz | 26.Februar 2013

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Schottland muss ja ein mächtiges Problem mit Druckluftplempen haben, wenn die unbescholtenen Durchschnittsbürger fortan derlei Teufelszeug nur noch mit Lizenz besitzen dürfen und das Schießen auf leere Blechbüchsen im eigenen Garten verboten werden muss:

Mehr zur Schottischen Luftgewehr-Paranoia auf den Seiten von BASC:

The Scottish Government wants to license all low-powered airguns in Scotland and to ban people plinking in their own gardens. They even want English and Welsh shooters to apply for visitor permits before they take airguns to Scotland.

Direktlink zur Online-Petition.

Unterstützt unsere Leidensgenossen in Großbritannien und speziell in Schottland gegen die Hirnfürze von politisch-korrekten Weltverbesserern, denen mittlerweile jeglicher Bezug zur Realität abhanden gekommen zu sein scheint.

Danke an legalwaffenbesitzer.de für den Hinweis.

Themen: Allgemein, Bürgerkriminalisierung, Vorbild England, Waffenrecht, Weltverbesserer | 7 Kommentare »

Columbine-Überlebender schreibt an Präsident Obama

Von Benedikt Krainz | 22.Februar 2013

In den deutschen Medien wurde sehr ausführlich darüber berichtet, dass die frühere Abgeordnete Gabrielle Giffords Präsident Obamas restriktive Waffenrechtspolitik unterstützt.

Bisher keine Erwähnung findet dagegen der offene Brief, den der während des Columbine-Massakers angeschossene, damalige Schüler Evan Todd an den amerikanischen Präsidenten geschrieben hat.

“It was during this time that I personally witnessed two fellow students murder twelve of my classmates and one teacher,” he wrote. “The assault weapons ban did not deter these two murderers, nor did the other thirty-something laws that they broke.”

Nur eine von vielen Passagen, in denen Evan Todd sehr deutlich Worte dafür findet, was er von Präsident Obamas Anti-Waffen-Haltung bzw. deren Wirksamkeit hält.

User „Pickett“ hat auf gunboard.de freundlicherweise den kompletten Brief ins Deutsche übersetzt:

Herr Präsident,

als Schüler, der im Verlauf des Massakers von Columbine angeschossen wurde, möchte ich einige Gedanken zu ihrer Debatte über Waffenkontrolle beitragen.

Überprüfung des Hintergrundes

Erstens: Eine generelle Überüfung wird viele negative Effekte haben, möglicherweise konträr zu ihren Absichten. Kriminelle werden sie zu umgehen wissen und sich auf anderen Wegen mit Waffen versorgen. Somit wird der Schwarzmarkt gestärkt und gesetzestreue Bürger werden darunter zu leiden haben.

Zweitens: Eine solche Überprüfung wird Unsummen an Geld verschlingen und das Haushaltsdefizit weiter erhöhen was wir uns momentan auf keinen Fall erlauben können.

Drittens: Kann es überhaupt eine solche Überprüfung ohne eine allgemeine (Waffen)Registrierung geben ? Wenn ja, bitte erklären sie, wie. Eine solche Registrierung würde eine allgemeine Enteignung ermöglichen. Es liegt mir fern ihnen das zu unterstellen, wir müssen uns aber über mögliche Konsequenzen in der Zukunft Gedanken machen.
Es ist nicht unmöglich, daß eines fernen Tages ein Tyrann vom Schlage Mao’s, Che’s, Hitler’s, Stalin’s oder Mussolinis in den USA an die Macht gelangt ? Das kann in fünf, zehn, zwanzig oder hundert Jahren sein, aber zukünftige Generationen haben das gleiche Recht auf Schutz vor solchen Tyrannen wie wir heute. Man darf mit Sicherheit annehmen, daß die Freiheit die die Gründungsväter unseres Landes in Form des zweiten Verfassungszusatzes festgeschrieben haben allen Möchtegern-Tyrannen ein Dorn im Auge ist.

Verbot militärisch aussehender Sturmgewehre

Die Unzulänglichkeiten eines solchen Verbotes liegen auf den Hand. Es hatte so gut wie keinen Effekt als es von 1994 bis 2004 galt. Es war genau während diese Zeit als ich Augenzeuge wurde wie zwei Mitschüler zwölf meiner Klassenkameraden und einen Lehrer töteten. Des Verbot solcher Waffen hat sie nicht von ihrem Tun abgehalten, genauso wenig wie die anderen dreißig Gesetze die sie dabei brachen.

Waffenbesitz ist auf Rekordhöhe. Auch wenn Tragödien wie Columbine und Newtown von Ideologen und Lobbyisten für ihre Zwecke ausgeschlachtet werden, die Kriminalitätsrate ist auf dem niedrigsten Stand aller Zeiten. Die Bevölkerung hat sich entschieden, Waffengeschäfte wurden leergekauft. Waffenmessen brechen alle Besucherrekorde und Waffenhersteller kommen mit der Produktion nicht mehr nach. Waffen und Munition sind landesweit knapp geworden. Die Bevölkerung hat sehr deutlich gemacht was sie vom zweiten Verfassungszusatz hält.

10 Schuss-Begrenzung für Magazine

In der Virginia Tech fand das größte school shooting in der Geschichte der USA statt. Seung Hui Cho benutze zwei kleinkalibrige Faustfeuerwaffen und einige 10 Schuss-Magazine. Es gibt keine belastbaren Fakten dafür daß Magazine mit geringerer Kapazität irgendeinen Unterschied gemacht hätten.

Das ist lediglich ein weiteres Gesetz das normale Bürger gefährdet. Sie haben gefragt: „warum braucht jemand 30 Patronen um einen Hirsch zu schießen ?“
Ich frage sie: Warum möchten sie daß Kriminelle einen Vorteil gegenüber normalen Mitbürgern haben ? Denn die hätten ihre 30 Schuss-Magazine nach wie vor. Auf welcher Seite stehen sie ?

Außerdem, seit wann reguliert die Regierung was jemand “braucht ? Ein weiteres Beispiel von verfehlter Politik.

Waffenverkauf an Kriminelle

Herr Präsident, dies sind ihre Worte: „Letztendlich soll der Kongreß die Exekutive unterstützen statt sie zu behindern. Wir sollten gemeinsam gegen Leute vorgehen die Waffen nur zu dem Zweck kaufen sie an Kriminelle weiter zu veräußern. Wir sollten jeden der so etwas unterstützt, streng bestrafen.“

Warum beginnen wir dann nicht mit Eric Holder und klären das “Fast and Furious“ Programm auf ?

Außerdem hat der weitaus überwiegende Teil der Massenmörder seine Waffen legal erworben, mit allen Erfordernissen. Weil sie morden wollten. Von nichts und niemandem hätten die sich aufhalten lassen., weitere Verbote werden daran nichts ändern. Können sie keine Waffe legal kaufen, decken sie sich eben auf dem Schwarzmarkt ein.
Kriminelle und Mörder werden immer einen Weg finden.

Kritische Untersuchung

Herr Präsident, die Theorie ihrer Vorschläge klingt gut und logisch. Sie sind aber weit von dem entfernt was wir wirklich benötigen. Ihre Initiative setzt auf die Kriminalisierung gesetzestreuer Bürger und hilft Mördern, Kriminellen und anderem Gesindel brave Bürger zu schädigen.

Ich sage es deutlich: Diese Ideen sind die schlechteste Wahl wenn es ihnen wirklich darum geht Leben zu retten und ihrem Amtseid gerecht zu werden. Es gibt keine Regel oder Gesetze die verhindern daß schlimme Dinge geschehen, und das wissen sie. Trotzdem halten sie ihre Theorien aufrecht. Warum ?

Sie sagten, “wenn wir nur ein Menschenleben retten können, ist es das wert“ Nun, hier sind einige Ideen die mehr als das bewirken.

Vergessen sie all ihre Initiativen und die 23 vorgeschlagenen Dekrete. Die werden nichts bewirken außer gesetzestreue Bürger zu beschränken und Kriminellen freie Bahn zu gewähren.
Zwingen sie den Kongress das Gesetz über “Waffenfrei Zonen” zu widerrufen. Lassen sie nicht zu, daß Schüler und Lehrer auch nur einen Tag länger gefährdet werden. Eltern und auch Lehrer haben das natürliche Recht sich zu verteidigen und dürfen nicht als Kriminelle angesehen werden wenn sie auf diesem Recht bestehen. Es gibt keinen Grund warum Lehrer ihren Beruf schutzlos ausüben sollten. Ebenfalls sollten Eltern nicht bestraft werden wenn sie bewaffnet eine solche Zone betreten.

Dies ist ihre Chance die Geschichte zu korrigieren. Die Freiheit wieder herzustellen wird zukünftige Mörder abschrecken, sollten sie es dennoch versuchen, werden sie auf Widerstand stoßen.

Herr Präsident, entscheiden sie sich für die Wiederherstellung der Freiheit und sie retten damit Leben. Zeigen sie ihrem Volk daß sie ihm beistehen, und nicht dem Gesindel und Kriminellen.

Hochachtungsvoll,

Evan Todd

Wir dürfen gespannt seint, ob unsere Medien überhaupt darüber berichten werden .

Originalartikel auf theblaze.com

Themen: Allgemein, Medien, Waffenrecht | 5 Kommentare »

Opferinstrumentalisierung extrem

Von Benedikt Krainz | 18.Februar 2013

Fast müsste man Mitleid mit dem Sportschützen-Stalker haben:

Erst wird seine sorgsam zusammenfantasierte „Sportmordwaffenkarte“ auseinandergenommen wie eine Weihnachtsgans, dann scheitert er vorm Bundesverfassungsgericht. Auf dieses Scheitern wird mit einem verbalen Rundumschlag übelster Sorte – er nennt das „Pressemitteilung“ – reagiert, die nicht mehr und nicht weniger die Karlsruher Richter für zukünftige Amokläufe verantwortlich macht.

Nach dieser blindwütigen Attacke auf ein Verfassungsorgan ist die Wut aber keineswegs verraucht oder gar die Zeit für eine Versachlichung der Debatte gekommen.

Statt dessen übt man sich in extremer Opferinstrumentalisierung und schiebt eine weitere Pressemitteilung nach. Jetzt muss Frau Nalepa herhalten. Ein weiteres Mal, so hofft man wohl, soll die Betroffenheitskarte stechen, eine sachliche, faktenorientierte Diskussion unterbunden und wohlwollende Berichterstattung ausgelöst werden.
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Themen: Allgemein, Lug und Trug, Weltverbesserer | 4 Kommentare »

Grafes verbaler Amoklauf

Von Benedikt Krainz | 15.Februar 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat sich viel Zeit genommen und eine Entscheidung getroffen.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Richter begründen sogar die die Ablehnung. Im Schlussabsatz heißt es:

Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-,
Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.

Das sollte eigentlich jedem halbwegs mit gesundem Menschenverstand gesegneten Zeitgenossen einleuchten. Man kann nicht jedes noch so minimale, theoretische Restrisiko durch Gesetze und Verbote vermeiden.

Der Sprecher der Initiative „Keine Sportwaffen als Mordwaffen“ sieht das natürlich ganz anders.

In einem vierseitigen Pamphlet läuft Roman Grafe verbal Amok und macht bei seinen wüsten Beschimpfungen und Diffamierungen nicht einmal vor dem Bundesverfassungsgericht halt.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche Waffengesetz für „nicht verfassungswidrig“. Eine moralische Kapitulations-Erklärung unserer Gesellschaft. Ein Triumph krimineller Unvernunft.

Kaum auszudenken, wie hoch die Wellen schlagen würden, wenn ein böser Sportschütze eine Entscheidung der Karlsruher Richter mit „krimineller Unvernunft“ kommentiert hätte…

Doch der Rundumschlag geht weiter:
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Themen: Allgemein, Waffenrecht, Weltverbesserer | 14 Kommentare »

Etikettenschwindel

Von Benedikt Krainz | 14.Februar 2013

Ähnlichkeiten mit echten Parteien oder Tiefkühlgerichten sind rein zufällig und selbstverständlich unbeabsichtigt.

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Themen: Lug und Trug, Parteien, Satire | Kommentare deaktiviert für Etikettenschwindel

Lügenstatistik aufgedröselt

Von Benedikt Krainz | 10.Februar 2013

In einer bemerkenswerten Fleißarbeit hat der Gunboard-User „El Marinero“ die „Sportmordwaffenstatistik“ von Roman Grafe Fall für Fall überprüft und das Ergebnis veröffentlicht.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse:

Fälle nach Grafe: 61, Opfer: 136
Fälle, zu denen keine Quellen gefunden wurden: 5, Opfer 12
………………………………………….. ……………………………………….
Im Folgenden werden nur die Fälle behandelt, zu denen wir Quellen gefunden haben:
Fälle, die recherchiert werden konnten: 56, Opfer: 124 = 100%

Handelte es sich um eine legale, erlaubnispflichtige Schusswaffe im Sinne des deutschen Waffenrechts ?

ja 40 Fälle 71,5 % 97 Opfer 78,3 %
nein 6 Fälle 10,7 % 10 Opfer 8,0 %
unbekannt 10 Fälle 17,8 % 17 Opfer 13,7 %

War der Täter Sportschütze im Sinne des deutschen Waffenrechts?

ja 37 Fälle 66,0 % 75 Opfer 60,5 %
nein 12 Fälle 21,5 % 36 Opfer 29,0 %
unbekannt 7 Fälle 12,5 % 13 Opfer 10,5 %

War der Täter zum Besitz der Schusswaffe im Sinne des deutschen Waffenrechts berechtigt?

ja 31 Fälle 55,5 % 64 Opfer 51,7 %
nein 15 Fälle 26,7 % 43 Opfer 34,5 %
unbekannt 10 Fälle 17,8 % 17 Opfer 13,8 %

Stand der Täter unter Alkoholeinfluss?

ja 6 Fälle 10,8 % 10 Opfer 8,1 %
nein 16 Fälle 28,6 % 51 Opfer 41,1 %
unbekannt 34 Fälle 60,6 % 63 Opfer 50,8 %

Stand der Täter unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss?

Ja 2 Fälle 3,6 % 31 Opfer 25,0 %
nein 14 Fälle 25,0 % 20 Opfer 16,1 %
unbekannt 40 Fälle 71,4 % 73 Opfer 58,9 %

War der Täter psychisch krank?

ja 10 Fälle 17,8 % 36 Opfer 29,0 %
nein 12 Fälle 21,6 % 16 Opfer 12,9 %
unbekannt 34 Fälle 60,6 % 72 Opfer 58,1 %

Beging der Täter nach der Tat Selbstmord?

ja 29 Fälle 51,6 % 86 Opfer 69,4 %
nein 25 Fälle 44,5 % 34 Opfer 27,4 %
unbekannt 2 Fälle 4,9 % 4 Opfer 3,2 %

Handelte es sich um eine Beziehungstat?

ja 37 Fälle 66,0 % 68 Opfer 54,8 %
nein 16 Fälle 28,6 % 53 Opfer 42,7 %
unbekannt 3 Fälle 5,4 % 3 Opfer 2,5 %

Die vollständige Liste inkl. Quellenangaben und weiteren Informationen zu den einzelnen Fällen steht registrierten Benutzern auf www.gunboard.de zum Download bereit.

Erstes Fazit: Nur bei etwas mehr als die Hälfte der Fälle befand sich die Tatwaffe legal im Besitz des Täters und bei zwei Dritteln handelte es sich um Beziehungstaten, die – salopp ausgedrückt – so oder so und völlig unabhängig vom zur Verfügung stehenden Tatmittel stattfinden.

Es ist pervers, dass weniger als ein Prozent der jährlich Hunderten Opfer von Tötungsdelikten in Deutschland gefühlte 99% der Aufmerksamkeit erhalten und die restlichen Opfer ein Prozent.

Es ist pervers, dass seit Jahren völlig ungeniert Mordopfer instrumentalisiert und zur Legitimation von Verbotsforderungen missbraucht werden, die nicht ein Verbrechen verhindern werden, aber hunderttausende unbescholtene Bürger kriminalisieren.

Es ist besonders pervers, dass die zusammen gelogenen Opferzahlen niemals auf ihren Wahrgeitsgehalt hin überprüft wurden und trotzdem Land auf, Land ab bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit als „Tatsache“ hingestellt wurde und sogar für Gesetzesinitiativen als Begründung herhalten durfte.

Und am perversesten ist es, dass DDR-Flüchtlinge scheinbar so an ihrem ehemaligen Staat hängen, dass sie unbedingt die „Segnungen“ des Arbeiter- und Bauernstaat-Waffenrechts hier einführen wollen. So viel Unfreiheit muss sein. Hauptsache, das Grundgesetz deckt die eigenen Bedürfnisse als Autor, Journalist oder Liedermacher und man kann ungestraft auch die dreistesten Hass- und Hetzartikel publizieren.

Übrigens meint Grafe-Kumpel Stephan Krawczyk, dass Luftgewehre völlig ausreichen:

Eingedenk aller Eindrücke, denen der Mensch unserer Zeit, so auch der Sportschütze, visuell, akustisch und stofflich ausgesetzt
war, ausgesetzt ist und ausgesetzt sein wird, scheint diese Tatsache problematisch. Die bundesweiten Krankheitsstatistiken zeigen einen Anstieg psychischer Pathologien. Die Verwirrung nimmt zu. Man kann nicht für jeden einzelnen die Hand ins Feuer legen. Gebt dem Volk einfache Luftgewehre! Das zwiebelt zwar, wenn man am Lederhosenboden getroffen wird, aber man überlebt.

Klar, war ja in der DDR, wo scheinbar doch nicht alles so schlecht war, auch so. Da ging es auch 40 Jahre, ohne dass die Bürger miteinander mit scharfen Waffen im friedlichen, sportlichen Wettstreit geschossen haben.

Dass die Staatsmacht an der Grenze AUF die eigenen, unbewaffneten Bürger geschossen hat, das haben die feinen Inanspruchnehmer der Bürgerrechte im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes wohl schon vergessen. Oder sie haben es verdrängt und der zwiebelnde Schuss aus dem Knicker aufs Hinterteil ist so eine Art Kompensationshandlung?

Wer weiß. Aber irgend woher muss der Anstieg der psychischen Pathologien ja kommen…

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Deutsche Welle: Subtile Hetze statt Fakten

Von Benedikt Krainz | 8.Februar 2013

Die Deutsche Welle berichtet über die Verfassungsbeschwerde von Grafe & Co. und die Sympathien sind klar verteilt. Waffen böse, Waffenverbot gut.

Schon die Überschrift und das Hintergrundbild lassen vermuten, dass hier entweder bewusst die Besitzer legaler Waffen diffamiert werden sollen oder die Redakteurinnen überhaupt nicht wissen, worüber sie berichten.

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„Schusswaffen sind kein Spielzeug“ – vollkommen richtig. Hat jemand das Gegenteil behauptet, oder an wen richtet sich diese Belehrung? Immerhin dreht sich der Beitrag um die Frage, ob Sportschießen mit dem Grundgesetz konform geht und nicht um Spielzeug. Kein Spielzeug, aber auch keine Sportwaffe ist das abgebildete, vollautomatische und somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende G 36 C. Selbst wenn es hinsichtlich Lauflänge genehmigt und eine halbautomatische, in Deutschland zugelassene Zivilversion gäbe: Die montierte taktische Leuchte macht das Teil zum absoluten No-Go für deutsche Sportschützen. Aber wen stören schon solche belanglosen Details, wenn das Bildchen so schön martialisch aussieht und als Eyecatcher bestens funktioniert.

Dann geht es gleich zur Sache und zum x-ten mal wird die Graf’sche Fantasie-Statistik ohne jeglichen Zweifel an deren Wahrheitsgehalt munter weiterverbreitet:

Roman Grafe möchte sich nicht damit abfinden, dass in Deutschland Menschen mit Sportwaffen erschossen werden. Auf einer Deutschlandkarte hat er eine Grafik erstellt, um das ganze Ausmaß aufzuzeigen: Jeder Mord, der seit 1991 mit einer Sportwaffe verübt wurde, ist darauf mit einem Kreuz dokumentiert. Insgesamt mehr als 130.

Na, zum Glück kam er nicht auf die Idee die Fälle zu markieren, bei das Tatmittel keine „Sportmordwaffe“ war, dann würde man vor lauter Kreuzen kein Land mehr erkennen.
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